Ehefrau erwürgt

Totschlag statt Mord: Neun Jahre Haft für 24-Jährigen

Niederösterreich
06.05.2010 14:24
Schuldig, aber nicht im Sinne der Anklage – dieses Urteil haben die Geschworenen im Prozess gegen einen 24-Jährigen, der im August 2009 seine Ehefrau erwürgt hatte, gefällt. Der Schwursenat am Landesgericht St. Pölten befand einstimmig, dass sich der Beschuldigte in einer "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsregung" dazu hinreißen habe lassen, seine Frau zu töten. Er wurde wegen Totschlags - nicht rechtskräftig - zu neun Jahren Haft verurteilt.

Die auf Mord lautende Anklage wurde zwar mit fünf zu drei Stimmen abgelehnt, erschwerend hätten sich jedoch sowohl die Vorstrafe als auch der rasche Rückfall sowie die Begehung der Tat in der Probezeit ausgewirkt, erläuterte die Richterin. Mildernd wirkten sich hingegen das letztendliche Geständnis sowie die Provokationen seitens des Opfers aus. Zusätzlich zu den neun Jahren Haft wird auch eine bereits früher auf Bewährung erlassene Strafe wieder schlagend. Der Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit.

On-Off-Beziehung mit tödlichem Finale
Der 24-Jährige und seine Ehefrau, Mutter eines fünfjährigen Sohnes und einer dreijährigen Tochter, hatten nach einem längeren Hin und Her getrennt gelebt, der Angeklagte wollte die Scheidung. Am Tag der Tat, dem 30. August 2009, habe der 24-Jährige die Frau, die bei einem Freund wohnte, in den Morgenstunden auf deren eigenen Wunsch hin abgeholt – sie hatte sich demnach heftig mit ihrem Freund gestritten. Er sei dann mit ihr in einen Tunnel bei einer Baustelle gefahren, wo es zu Geschlechtsverkehr gekommen sei.

Danach wollte sich die 26-Jährige mit ihm versöhnen und die Beziehung wieder aufnehmen, erklärte der Bauarbeiter. Weil er das ablehnte, habe sich die Situation gewandelt – "es wurde lauter". "Sie hat mich beschimpft und sehr viele Vorwürfe gemacht", so der Beschuldigte, man habe zu streiten begonnen. Seine Frau sei sehr wütend gewesen und habe mit den Fäusten fest auf seinen Kopf und seinen Oberkörper eingeschlagen. Er sei enttäuscht gewesen, dass er schon wieder auf sie "hereingefallen" sei.

Mit Hand gepackt und gegen Scheibe gedrückt
"Irgendwann wollte ich, dass das alles einfach aufhört", bekannte der 24-Jährige. Deswegen packte er sie mit der rechten Hand am Hals und drückte sie gegen die Autoscheibe. Als er bemerkte, wie seine Frau von der Bank sank, sei er sehr erschrocken, beteuerte er. Er habe mehrfach versucht, ihren Puls und Herzschlag zu fühlen. Dann sei er einige Zeit in dem Tunnel sinnlos herumgerannt. "Mir ist bewusst geworden, dass ich einen Menschen getötet habe."

Aus Angst, wegen seiner Vorstrafe – er war 2008 wegen Drogen-Handels zu einer Haftstrafe verurteilt und erst im April 2009 bedingt entlassen worden – wollte er nicht die Polizei rufen. Die Leiche der Frau verstaute er schließlich auf der Ladefläche seines Fahrzeugs in einer Kiste, bevor er Verwandte in der Steiermark besuchte. Am Heimweg blieb er an der Enns stehen und warf die Handtasche des Opfers in den Fluss. Etwa eine halbe Stunde später kam er bei Hausmening an der Ybbs vorbei und versenkte dort die Tote, eingewickelt in eine Plane.

Verhaftung nach Widersprüchen bei den Aussagen
Nach seiner Heimkehr reichte er die Scheidung ein und erstattete eine Abgängigkeitsanzeige. Am 2. September, drei Tage nach der Tat, wurde die Handtasche im Bereich von Weyer beim Kraftwerk Schönau in Oberösterreich gefunden, woraufhin die Polizei mehrere Suchaktionen durchführte. Gefunden wurde die Frau jedoch erst am 16. September in einer Wehranlage der Ybbs. Der 24-Jährige war bereits einen Tag zuvor festgenommen worden, weil er sich bei seinen Aussagen in Widersprüche verstrickt hatte.

Der Bruder des Beschuldigten beschrieb ihn am Donnerstag vor Gericht als eher ruhigen Menschen. Am Tag der Tat sei er von ihm besucht worden, dabei habe er "überhaupt nix Auffälliges an ihm feststellen können", gab er an. Eine etwas andere Sicht der Dinge hatte die Mutter des Opfers: "Vor der Haft war er ruhig, nach der Haft ist er brutal geworden." So sei ihm die 26-Jährige mehrfach davongelaufen – zumindest beim letzten Mal, weil er sie geschlagen hatte. "Er ist überhaupt leicht explodiert", meinte sie im Zeugenstand. Angezeigt habe man den 24-Jährigen aber nicht.

Gutachten ließ Möglichkeit von Affekthandlung offen
Der psychiatrische Gutachter attestierte dem Bauarbeiter einen unauffälligen pathologischen Zustand. Zum Tatzeitpunkt befand sich der Mann sicher in einem Dilemma zwischen widersprüchlichen Gefühlen – ein Affektdelikt liegt also im Bereich des Möglichen. Nach dem Vorfall habe er sich hilflos gefühlt. Aus psychiatrischer Sicht könne demnach das Handeln des 24-Jährigen – die Leiche zunächst zu verstecken und den Tag normal zu verbringen – durchaus auch als infantile Reaktion nach dem Muster "Ich packe es mal weg und tu‘ so, als wäre nichts geschehen" interpretiert werden und spreche nicht zwangsläufig für enorme Kaltblütigkeit.

In seinem Schlussplädoyer verwies der Staatsanwalt auf den langen Zeitraum des Würgens (drei Minuten) und darauf, wie unglaubwürdig es sei, dass der Angeklagte nicht einmal gedacht haben soll, dass die Frau sterben könnte. Angesichts der Tatsache, dass sich Väter trotz der großen Zahl von Obsorge-Streitigkeiten nicht zu solchen Taten hinreißen ließen, sei seine Reaktion nicht nachvollziehbar. Anders sah das naturgemäß Verteidiger Werner Tomanek: Die heftige Gemütsbewegung seines Mandanten sei aufgrund der Vorgeschichte "menschlich verständlich und nachvollziehbar".

Der Beschuldigte beteuerte in seinen Schlussworten erneut, dass er nicht gewusst habe, was er tat. Er habe einen Menschen auf dem Gewissen, den er einmal sehr geliebt habe. "Glauben Sie mir, ich wollte nie einen Menschen töten", erklärte er.

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