Erst ging's um Leben und Tod, jetzt um fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, wofür dem Beamten bis zu zehn Jahre Haft drohen. Oder es wird ihm Notwehr zugebilligt und das Verfahren eingestellt, was sich seit der fünfstündigen Tatrekonstruktion abzeichnet: Die penible Welser Richterin Gerlinde Hellebrand ließ jeden Schritt der Akteure immer wieder drei- bis vier Mal nachstellen und aufzeichnen, um die letzten Ungereimtheiten auszuräumen.
Jetzt fehlen nur noch ballistische, toxikologische, medizinische und kriminaltechnische Gutachten: "Ich hätte auch geschossen", meint ein Teilnehmer des Lokalaugenscheins.
War es Notwehr?
Für die Ermittler ist klar, dass für den geh- und hörbehinderten Pensionisten Josef Schmiedinger (84) die Polizisten als solche erkennbar waren. Dass jedoch für die Beamten nicht ersichtlich war, dass sie nur mit einer Pistolen-Attrappe bedroht wurden: "Schleicht's euch! Ihr kennt mich eh!"
Sicherheitsdirektor Alois Lißl spricht von einer "klassischen Notwehrsituation": Die Polizisten hätten reagieren müssen, um nicht Gefahr zu laufen, selbst erschossen zu werden. Die Beamten hätten auch nicht die Cobra rufen müssen: "Die Bürger erwarten, dass jeder Polizist Kompetenz beweist, dass er sofort eingreift und sich der Gefahr stellt."
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