Prozess vertagt

Burschen wegen Mordversuchs an Taxler vor Gericht

Salzburg
30.04.2010 09:21
Wegen eines außerordentlich brutalen Überfalls auf einen Taxilenker haben sich am Freitag zwei Burschen - 17 und 19 Jahre alt - vor dem Landesgericht Salzburg verantworten müssen. Der Ältere soll den Mann laut Anklage von hinten mit einer Kette gewürgt haben, während der andere 16 Mal mit einem Messer auf Kopf, Hals und Oberkörper des Opfers eingestochen haben soll. Der Taxler überlebte dank einer Notoperation. Der Prozess wurde am Nachmittag vertagt.

In schwarzen Anzügen und mit bleichen Gesichtern lauschten die bisher unbescholtenen Teenager dem Anklagevortrag von Staatsanwältin Karin Sperling. Was die beiden dem Gericht dann erzählten, durfte die Öffentlichkeit nicht hören. Zum Schutz der persönlichen Lebensumstände der Jugendlichen schickte der vorsitzende Richter Peter Hattinger die Zuhörer auf Antrag der Verteidiger aus dem Saal. Zuvor kamen die Rechtsanwälte noch zu Wort: "Die Situation ist damals völlig eskaliert. Die beiden hatten Hunger und brauchten Geld. Der Plan war, dass mein Mandant die Kette nimmt, der andere das Geld", erklärte der Verteidiger des älteren Beschuldigten, Kurt Jelinek.

Messer war nicht geplant
Dass plötzlich ein Küchenmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge "ins Spiel gekommen ist, war nicht besprochen", sagte Jelinek. Sein Mandant habe keinen einzigen Stich gesetzt, "er wollte keinen umbringen". Deshalb werde sich der mittlerweile 19-jährige gebürtige Oberösterreicher nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen Körperverletzung und versuchten Raubes schuldig bekennen. "Er bedauert das, was vorgefallen ist, über die Maßen. Er kann es sich nicht erklären." Der arbeitslose Bursche sei in seiner Entwicklung etwas verzögert. "Er war immer auf sich gestellt, hat keine Bezugspersonen gehabt, übernachtete mit 16 Jahren in einer Notschlafstelle am Bahnhof. In seinem Leben ist extrem viel schlecht gelaufen."

Hämatome vom Zuziehen der Kette
Der Verteidiger des jüngeren Angeklagten, der aus Salzburg stammt und vor der Tat eine Konditor-Lehre begonnen hatte, meinte, man sollte auch die Menschen beleuchten, die hinter den in den Akten aufgelisteten Fakten stehen "und sich fragen, was hat zu der Tat geführt, die alle zutiefst erschüttert hat." Die Staatsanwältin berichtete den Geschworenen, dass der Ältere des Duos so kräftig mit der Kette zugezogen habe, dass noch Tage später Hämatome an seinen Händen sichtbar gewesen seien.

Halsschlagader nur knapp verfehlt
Die Teenager hätten sich an jenem Abend mit der 70 Zentimeter langen Hundekette und dem insgesamt 27 Zentimeter langen Küchenmesser in der Tasche zum Salzburg Hauptbahnhof begeben, "mit dem Plan, einen Taxifahrer zu überfallen", führte Karin Sperling weiter aus. Sie nahmen auf der Rückbank Platz und ließen sich von Josef F. zu einem entlegenen Ort an den Salzachsee in Liefering chauffieren. "Als der Wagen anhielt, legte der Ältere dem Mann die Kette um den Hals, drückte ihn gegen die Sitzlehne und zog zu. Der andere stach ihm 16 Mal in den Kopf, Hals und Bauch. Der Darm wurde geöffnet, ein Stich hat die Halsschlagader nur knapp verfehlt.", so die Staatsanwältin.

Opfer im Zeugenstand
Dieses Szenario bestätigte auch der Taxilenker in seiner Aussage. Bevor der Prozess am Nachmittag vertagt wurde, trat das Opfer selbst in den Zeugenstand. Todesangst habe er schon gehabt, beantwortete der 61-Jährige die Frage eines Mitglieds des Geschworenengerichts. Sobald er den Wagen angehalten hatte, legte ihm einer der beiden Fahrgäste die Kette um den Hals. "Zwischen dem Würgen und Stechen lag keine Zeit dazwischen. Es ist auch nichts gesprochen worden - ich habe ja nicht reden können", schilderte Josef F.

"Ich dachte mir, ich muss da rauskommen", erzählte der Taxifahrer. Deshalb habe er versucht, die Kette mit einer Hand zu lockern. Er konnte auch noch mit dem Fuß einen akustischen Alarmknopf drücken. "Wenn die beiden nicht weggelaufen wären, wäre ich nicht freigekommen." Zeitweise spüre er jetzt Schmerzen, die vor allem von den vernarbten Stichwunden herrührten.

Beide Burschen sind zurechnungsfähig
Beamte einer Polizeistreife hatten dem Opfer damals lebensrettende Erste Hilfe geleistet. Die Burschen wurden wenig später von der Polizei festgenommen. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert den Angeklagten nun Zurechnungsfähigkeit. "Sie waren nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt", erklärte die Staatsanwältin. Die Verteidigung beantragte die Erörterung des neuropsychiatrischen Gutachtens. Der vorsitzende Richter vertagte deshalb die Verhandlung auf voraussichtlich 31. Mai. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Älteren fünf bis 20 Jahre Haft, dem Jüngeren ein bis 15 Jahre Haft.

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