"Vulkan-Schäden"

Verspäteter Dienstantritt – Streit um Lohnfortzahlung

Oberösterreich
22.04.2010 16:51
Betrifft der Vulkanausbruch als "höhere Gewalt" die Allgemeinheit oder nicht? Um diese theoretische Frage streiten Gewerkschaft und Wirtschaftskammer aus einem handfesten Grund: Davon hängt nämlich ab, ob Arbeitnehmer, die wegen der Luftraumsperre verspätet aus dem Urlaub zum Dienst zurückkamen, Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.

Nach Rechtsansicht der Arbeitgeber müssen sie keine Lohnfortzahlung leisten, weil die Aschewolke als "höhere Gewalt" die Allgemeinheit treffe. Gewerkschaftsjuristin Andrea Komar hält dagegen: "Die überwiegende Mehrheit ist pünktlich zur Arbeit erschienen." Daher liege kein die Allgemeinheit betreffenes Ereignis "höherer Gewalt" vor.

Die verspäteten Arbeitnehmer hätten somit Anspruch auf Fortzahlung. Allerdings gebe es in solchen Fällen "wenig Judikatur". Eindeutig geklärt ist aber, dass die Luftraumsperre ein "Dienstverhinderungsgrund" ist und daher niemand entlassen werden darf, weil er sich ihretwegen verspätet hat. Man muss auch keine Extra-Urlaubstage für die Zeit nehmen, in der man wegen der Aschewolke auf fernen Flughäfen festsaß.

Kronen Zeitung

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