Drei Monate bedingt

Kostüme in Brand: Angeklagter beruft gegen Gerichtsurteil

Salzburg
22.04.2010 19:03
Erstes Gerichtsurteil im Prozess um eine Faschingsfeier in Abtenau. Ein damals 15-jähriger Lehrling soll im Februar 2009 durchs Anzünden einer Zigarette die Kostüme von zwei Frauen fahrlässig in Brand gesetzt haben. Ein Opfer wurde schwer, das andere leicht verletzt. Der Angeklagte erhielt am Donnerstag drei Monate auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Beschuldigte volle Berufung anmeldete.

Das Salzburger Landesgericht ging im Prozess davon aus, dass der Bursche mit einem Feuerzeug einen Wattebausch, den er von einem Kostüm gezupft hatte, entzündet hatte. Die Flammen griffen dann auf die Kostüme der beiden Frauen über. Der Angeklagte beteuerte jedoch seine Unschuld. Insgesamt wurden 13 Zeugen vernommen, den tatsächlichen Brandausbruch hat aber keiner gesehen.

"Irgendwer hat plötzlich geschrien, du brennst"
Warum die Kostüme in Brand gerieten, konnten sich die mittlerweile 22 Jahre alten Brandopfer im Prozess nicht erklären. Geraucht hätten sie nicht. "Ob wer anderer geraucht hat, weiß ich nicht. Irgendwer hat plötzlich geschrien, du brennst. Ich wollte das Leiberl ausziehen, hab' es aber nicht geschafft", schilderte jene Frau, die wegen der schweren Verbrennungen im Gesicht, am Hals, an Armen und Händen mehr als drei Wochen im Spital lag und eigenen Angaben zufolge insgesamt sieben Wochen lang Schmerzen verspürte.

Das zweite Opfer schilderte im Prozess, dass ihre Freundin "von hinten nach vorne" zu brennen angefangen hätte. Wegen des Schreis habe sie sich zu ihr umgedreht, da habe auch ihr Kostüm zu brennen begonnen. "Es ist alles so schnell gegangen, ich weiß nicht mehr, was passiert ist." Sie könne auch nicht zu hundert Prozent sagen, ob der Lehrling aus Hallein "dagestanden ist".

Wenig Alkohol getrunken
Sowohl der wegen fahrlässiger Körperverletzung Angeklagte als auch die beiden Zeuginnen gaben an, dass sie bis zum Brandzeitpunkt um 21.30 Uhr nicht viel Alkohol getrunken hätten. In der ersten Verhandlung im August 2009 hatte der Lehrling erklärt, er habe zwar einen Wattebausch vom Kostüm gezupft und angezündet, ihn aber dann am nassen Boden ausgedrückt. Erst zwei bis drei Minuten später habe er bemerkt, dass die Schwerverletzte brannte. Er könne sich nicht vorstellen, dass er damit etwas zu tun habe.

Sein Verteidiger gab zu bedenken: Wenn die später Schwerverletzte mit dem Rücken zu dem Beschuldigten gestanden sei, wie Zeugen beteuerten, und die Kleidung von hinten entzündet worden sei, dann hätten die Brandverletzungen auf der hinteren Körperseite entstehen müssen - was aber nicht der Fall gewesen sei.

Das letzte Wort ist im Prozess wohl noch nicht gesprochen.

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