Der 25-Jährige möchte gar nicht freigelassen werden, sondern eingesperrt bleiben. "Ein Triebtäter, der offenbar weiß, wie gefährlich er ist", sagt Sicherheitsdirektor Alois Lißl zu diesem sonderbaren U-Häftling, der nicht um seine Freiheit kämpft. Doch das Gesetz schreibt nach zwei Wochen die erste Haftprüfung vor.
Nächste Haftprüfung Mitte Mai
"Er denkt nicht daran, seine Geständnisse zu widerrufen", meint ein Beobachter dieser ersten, sehr kurzen Verhandlung. "Der Verdächtige wurde zu seiner Lust am Töten aber noch gar nicht befragt." Die ist jedoch im Akt dokumentiert.
Demnach wollte der Verdächtige von seinem ersten Opfer am 25. Mai ’09 Sex, konnte dies aber nicht. Daraufhin erdrosselte er die 59-Jährige und verletzte ihre Leiche so, dass die Polizei einen Selbstmord nicht ausschließen konnte.
Letzter Beweis durch DNA-Vergleich
Geklärt wurde der Fall aber erst, nachdem am 22. März 2010 derselbe Triebtäter eine 47-jährige Bekannte noch schlimmer zugerichtet hatte, weil er keine zweite Potenz-Blamage verkraften konnte.
Ein DNA-Vergleich nächste Woche soll klären, ob noch Blut vom Opfer am Messer des Täters ist und damit den letzten Beweis liefern.
Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.