Kein Schmerzensgeld

Sextäter während seiner dreijährigen Haft gestorben

Oberösterreich
10.04.2010 17:18
"Mich wundert es nicht, dass die Dunkelziffer bei sexuellem Missbrauch so hoch ist", sagt eine Linzerin. Sie spricht aus eigener, leidvoller Erfahrung. Ihre Tochter wurde vor fünf Jahren von einem Verwandten missbraucht. Der Täter ist inzwischen in der Haft verstorben – ohne das im Urteil zugesprochene Schmerzensgeld zu bezahlen. Sein Opfer geht (fast) leer aus.

Seit dem Jahr 2005 lastet das Verbrechen auf der Linzer Familie. Neun Jahre alt war die Tochter, als die schrecklichen Vorfälle passierten. Auch das Urteil für den Sextäter am 17. Jänner 2007 – drei Jahre Haft wegen schwerem sexuellen Missbrauch und 10.000 Euro Schmerzensgeld für sein Opfer – brachte nicht das Ende der belastenden Situation.

Freiwillig wollte der Täter nicht zahlen. Die Eltern des Mädchens mussten einen Exekutionsantrag stellen. Vor einem Jahr starb der Mann in der Haftanstalt Suben. "Wir bekamen ein Schreiben, dass wir seine persönlichen Sachen und Wertgegenstände, wie zum Beispiel eine Uhr, abholen können", erzählt die Mutter. "Soll ich die Uhr meiner Tochter als Andenken an diesen Menschen geben?"

"Wo bleibt Hilfe für mein Kind?"
Um doch zu ihrem Recht zu kommen, stellte die Mutter einen Antrag an die Verlassenschaft. Die Kosten dafür betrugen "nur" 280 Euro, weil der Anwalt einen Kulanzpreis verrechnete. Die Tochter, die mit Spätfolgen rechnen muss, bekommt nun 861,11 Euro.

"Wo bleibt da der Opferschutz, wo bleibt Hilfe für mein Kind?", fragt die Mutter. Das Verbrechensopfergesetz, dass eine Vorschussleistung auf Schmerzensgeld vorsieht, kommt, so hat man ihr beim Bundessozialamt mitgeteilt, nicht zum Tragen, weil die Tat vor dem 31. Mai 2009 begangen wurde und der Täter verstorben ist.

von Claudia Tröster, "OÖ Krone"
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