Wieder abgereist

Evangelos’ Vater fühlt sich nicht sicher in Österreich

Oberösterreich
31.03.2010 16:17
Der Sorgerechtsstreit um den kleinen Evangelos (im Bild mit seiner Mutter) ist am Mittwoch um ein Kapitel reicher geworden. Der Vater, der im Stundentakt Journalisten Fragen zu dem Fall beantworten wollte, hat kurzfristig abgesagt. Sein Rechtsvertreter, der Linzer Anwalt Lothar Korn, geht davon aus, dass er bereits abgereist ist.

Der Grieche habe seinen Anwalt gegen 11 Uhr angerufen und ihm von einem Vorfall auf offener Straße am Dienstagabend erzählt. Was genau passiert ist, wollte er dem Anwalt jedoch nicht sagen - nur so viel, dass er sich in Österreich nicht mehr sicher fühle, berichtet Korn. Die zuvor verreinbarten Medientermine wolle er nun nicht mehr wahrnehmen.

Der Vater des Dreijährigen sei verzweifelt, weil er sein Kind schon zwei Jahre nicht mehr gesehen habe. Korn will sich nun dafür einsetzen, dass der Beschluss des österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH), das Kind müsse nach Griechenland gebracht werden, rasch umgesetzt werde. Dort sollten die Jugendwohlfahrtbehörden entscheiden. Soweit er wisse, sei dies bereits erfolgt - das Kind sollte seinem Vater übergeben werden.

Androhung nicht wahr gemacht
Erst am Montag hatte der Grieche seiner Ex-Frau sein Kommen angekündigt und gedroht, den Buben gleich mitzunehmen. Mit den Worten "Ich habe gewonnen und du kommst ins Gefängnis" hatte er die 34-Jährige unter Druck gesetzt. Dem Vater war bis zur Klärung der Situation ein stundenweises, von der Jugendwohlfahrt begleitetes Besuchsrecht angeboten worden.

Der Grieche war daraufhin sofort nach Österreich gekommen, ein Besuch sei aber nicht zustande gekommen, so der Anwalt. Er habe aber angeboten, das Kind nach Griechenland mitzunehmen, die Mutter könne ihren Sohn dort jederzeit besuchen.

Sozialreferent Ackerl unterstützt Mutter
Unterdessen hat sich Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl (SPÖ) auf die Seite des Kindes gestellt. Ackerl erklärte, die Jugendwohlfahrt habe sich am Dienstag in den Fall eingeschaltet. Das Gericht möge eine Besuchsregelung für den Mann festlegen, die Empfehlung laute: drei- bis fünfmal pro Woche für jeweils eine Stunde mit Begleitung. Dies sei aufgrund der Vorwürfe der Oberösterreicherin, ihr Ex-Mann sei in ihrer Beziehung gewalttätig gewesen, notwendig.

Die Frau habe bereits eingeräumt, mit ihrem Sohn freiwillig in das Heimatland ihres Ex-Mannes zurückzukehren. Auch ein stundenweises von der Jugendwohlfahrt begleitetes Besuchsrecht habe sie dem Kindsvater bis zur Klärung der Situation angeboten. Der Mann war nun nach Oberösterreich gereist, um seinen Buben mit nach Griechenland zu nehmen. Er beziehe sich auf das Urteil des OGH, das er aber falsch interpretiere, heißt es aus dem Büro des Sozialreferenten.

Vorerst kein Kennenlernen
Zu einem Zusammentreffen zwischen Vater und Sohn wird es wohl vorerst nicht kommen. Der Anwalt des Mannes geht davon aus, dass der Grieche bereits wieder abgereist ist. Außerdem erklärte der Jurist, jede Überlegung, die Anordnung des OGH nicht umzusetzen, stelle den Tatbestand des Amtsmissbrauches dar. Das Kind sei unverzüglich nach Griechenland zu bringen und dem Vater zu übergeben.

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