Freund erstochen

Tödliche Bluttat im Asylheim Mittersill – Armenier verurteilt

Salzburg
25.03.2010 12:32
Wegen einer tödlichen Bluttat in einem Asylantenheim in Mittersill hat sich am Donnerstag ein psychisch schwer kranker Armenier vor einem Salzburger Geschworenengericht verantworten müssen. Der 25-Jährige hat laut Anklage am 29. September des Vorjahres einen 30-jährigen Landsmann mit einem stilettförmigen Brieföffner erstochen. Bereits am frühen Nachmittag erging das Urteil: Der Armenier wird in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsunfähige Rechtsbrecher eingewiesen.

Das Wochenende vor der Tat verbrachte der bisher unbescholtene Mann mit dem späteren Opfer noch friedlich in Vorarlberg. Nach der Heimkehr plagten ihn am Montag plötzlich Angstzustände. Deshalb suchte er freiwillig das Krankenhaus Mittersill auf. Dort bekam er Beruhigungsmittel verabreicht, die aber die "szenarischen Halluzinationen", an denen der Armenier litt, nicht beseitigen konnten, wie der neuropsychiatrische Gerichtssachverständige Ernst Griebnitz am Donnerstag vor Gericht erläuterte.

Stimmen haben Tat befohlen
Am Morgen darauf verließ der Armenier unbemerkt das Spital und kehrte ins Asylantenheim zurück. Seine Lebensgefährtin hatte in der Wohnung des späteren Opfers und dessen Frau übernachtet, weil sie nicht alleine sein wollte. "Das war mir egal, ich war nicht eifersüchtig", sagte der 25-Jährige zum Richter. Er bat seinen Landsmann vors Haus. "Um mit ihm über den Glauben zu reden." Da hätten ihm Stimmen befohlen, seinen Freund umzubringen. Mit den Worten "Gott hat mich geschickt. Ich muss dich töten" stach er seinem Wohnungsnachbarn laut Staatsanwaltschaft mindestens 20 mal in den Kopf, Rücken und Brustbereich.

Auf der Flucht gefasst
Danach marschierte der Armenier erneut ins Krankenhaus, holte einen Koffer und flüchtete. Eineinhalb Stunden später wurde er von der Polizei gefasst. Für Staatsanwalt Alexander Winkler ist die Beweislage eindeutig: "Auf dem Brieföffner wurden seine DNA-Spuren gefunden."

Schwere, psychologische Grundstörung
Aufgrund der schweren, psychologischen Grundstörung und einer Störung der Realitätskontrolle habe der Armenier damals seine Situation als existenziell bedrohend empfunden. Die imperativen Stimmen hätten zu dem Handlungsdrang geführt, veranschaulichte der Neuropsychiater.

Keine Besserung
Der 25-Jährige befand sich nun fünf Monate in der forensischen Abteilung der Justizanstalt Wels (Oberösterreich). "Die Sinnestäuschungen sind zwar abgeklungen, doch ein signifikanter Behandlungserfolg kann noch nicht attestiert werden. Eine tiefergehende Krankheitseinsicht besteht nicht", erklärte Griebnitz. Die Staatsanwaltschaft hielt ihn wegen der Erkrankung nicht für schuldfähig und beantragte eine Einweisung. Die Geschworenen stimmten diesem Einweisungsantrag schließlich zu, sagte der vorsitzende Richter Wilhelm Longitsch.
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