Darf vorerst bleiben

Abschiebe-Gnadenfrist für 3-jährigen Evangelos

Oberösterreich
23.03.2010 10:07
Die meisten Argumente sind an der Familienrichterin abgeprallt, die am Montag über die Form der Abschiebung des 3-jährigen Evangelos aus Leonding zu entscheiden hatte. Heraus kam aber ein Kompromiss mit Galgenfrist. Weil der Mutter in Griechenland eine Verhaftung drohe, soll der Bub erst in Österreich den griechischen Vater kennen lernen.

Drei Stunden lang verhandelte Montagvormittag die Familienrichterin mit der Mutter und ihrem Anwalt (im Bild), jenem des Vaters und einer Kinderpsychologin über die Abschiebung von Evangelos, der unterdessen ahnungslos im Kindergarten spielte.

"Die Richterin hat keines der vorgebrachten Argumente gelten lassen", erzählte die Mutter nach der Verhandlung, in der ein Kompromiss vereinbart wurde. Es soll nun über das Außenministerium geklärt werden, ob es in Griechenland einen aufrechten Haftbefehl gegen die 34-Jährige gibt.

Wenn nicht, wird sie mit ihrem Söhnchen nach Griechenland reisen, wenn doch, muss Evangelos alleine nach Griechenland fliegen – und soll dort auf Wunsch der Mutter aber lieber bei ihrem Ex-Mann, dem Vater des Buben, wohnen, als in einem Heim.

Für diesen Fall – so wurde nun vor dem Bezirksgericht vereinbart – soll  der Kindesvater  aber zuerst nach Österreich kommen, damit ihn hier sein Sohn im Beisein des Jugendamtes einmal kennen lernen kann.

"Ich habe die Nacht vor dieser Verhandlung vor Sorge nicht schlafen können – das ist jetzt zwar nur ein Kompromiss mit Galgenfrist, aber ich und meine Söhne Evangelos und Simon können vorerst aufatmen", so Sandra Mainas.

Wann der kleine Evangelos nach Griechenland rücküberführt werden muss, ist nunmehr ebenso offen wie die Dauer des Obsorgeverfahrens: Das kann mit Einsprüchen jahrelang dauern.

von Johann Haginger, "OÖ-Krone"

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