Mit dem einzigen Zeugen, der am Freitag vor Gericht aussagte, hatte es Einzelrichter Wilhelm Longitsch nicht einfach. Nach längerem Nachfragen gab der Baggerführer schließlich an, dass er zwar Sex mit "Jacqueline" haben wollte und es auch zu Berührungen kam, der Geschlechtsverkehr sei aber letztendlich "nicht vollzogen" worden: "Ich hatte keine Erektion." Der 35-Jährige wurde nicht mit dem Virus infiziert.
Richter glaubte dem Zeugen
Die Angeklagte war sich jedenfalls "keiner Schuld bewusst", wie sie dem Richter erklärte. "Ich sage jedem, den ich kenne, dass ich HIV-positiv bin. Das wäre ja sonst unfair." Der Richter glaubte in diesem Punkt aber nicht der einschlägig vorbestraften Frau, sondern dem Zeugen. Vom Vorwurf des "Beischlafdiebstahls" in der Höhe von 350 Euro sprach er sie allerdings frei. Das Geld hätte ja auch der zweite Mann im Zimmer stehlen können, oder der Zeuge habe es allenfalls für die paar Rotweinflaschen ausgegeben, die damals getrunken wurden.
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