Gegen den Burschen aus St. Johann im Pongau ist bereits ein Strafverfahren anhängig. Er soll in der Region Pongau rund 20 Einbruchdiebstähle begangen haben.
Nachdem er der 56-jährigen Kellnerin, die einen Herzinfarkt erlitten hatte, nicht geholfen, sondern sie gar bestohlen hatte, stellte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf U-Haft.
"Bedrängnis-Diebstahl"
Der tragische Vorfall ereignete sich in einem "Talent"-Zug der ÖBB in Bischofshofen (Pongau). Der 18-Jährige leugnete zuerst den Diebstahl, zeigte sich aber nach Ansicht von Videoaufzeichnungen geständig. Es handle sich um einen "Bedrängnis-Diebstahl", weil der Pongauer die Tat unter Ausnützung einer Notsituation begangen habe, erklärte die Staatsanwältin.
Auf den Bildern der Videoüberwachungskamera im Zug war zudem ersichtlich, dass auch ein älteres Ehepaar der Sterbenden nicht geholfen hatte. Sie hätten angenommen, die Frau sei alkoholisiert gewesen, rechtfertigte sich das Paar später vor der Polizei.
Strafmaß bis zu einem Jahr Haft
Sowohl das Ehepaar als auch der mutmaßliche Dieb sind nun mit dem Vorwurf der "Unterlassung der Hilfeleistung" (Paragraf 95 StGB) konfrontiert. Laut Strafgesetzbuch beträgt das Strafmaß bis zu einem Jahr Haft. Es kann auch eine Geldstrafe verhängt werden.
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