Neue Stellungnahme

Land hält weiterhin an Kreuzen in Schulen fest

Niederösterreich
02.03.2010 15:50
Nachdem ein Vater das Aufhängen christlicher Kreuze in Schulen und Kindergärten im Dezember vergangenen Jahres beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten hatte, hat die Landesregierung am Dienstag eine Stellungnahme zu der Causa beschlossen. Das Land führte darin auf 40 Seiten aus, warum es an dem Symbol festhalten will.

"Kreuze sind Ausdruck unserer Werte und Tradition", betonte VP-Landesrätin Johanna Mikl-Leitner bei einer Pressekonferenz in St. Pölten. Sie stünden für ein friedliches Miteinander und es sei wichtig, dass den Kindern derartige Werte vermittelt würden. Schließlich seien auch die gesamte gesellschaftliche Struktur und der Jahresverlauf im Abendland vom christlichen Gedankengut bestimmt, sagte Mikl-Leitner. "Kein einziges Kind wird gezwungen, bei derartigen Festen mitzumachen", aber nur weil ein Kind atheistisch oder in einer anderen Religion erzogen werde, müsse es ja nicht von den Traditionen ausgeschlossen werden.

Kreuze nur dann, wenn Hälfte der Schüler Christen
In Niederösterreich besuchen mehr als 48.000 Kinder die Kindergärten, 85 Prozent davon haben Deutsch als Muttersprache. Dieser Anteil ist aber regional sehr unterschiedlich. Kreuze werden aufgehängt, wenn mehr als 50 Prozent der Kinder dem christlichen Glauben angehören. Es könne aber nicht sein, dass Minderheiten die Rechte von Mehrheiten einschränken.

Dass Kinder in ihrer Entwicklung durch Kreuze gestört würden, glaubt Mikl-Leitner nicht. Daher werde man auch weiterhin Kreuze anbringen. Die Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof sei der Anfang einer Entwicklung, die man nicht abschätzen könne: Kruzifixe seien ja beispielsweise auch auf Kirchen und Klöstern montiert.

Mikl-Leitner will VfGH-Urteil akzeptieren
Zunächst werde man abwarten und sich "dann rechtskonform verhalten, wie auch immer die Entscheidung des VfGH aussehen wird", kündigte die Landesrätin an. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Kreuze verfassungswidrig sind, werde man prüfen, welche Möglichkeiten es gebe - ein Gang zum EuGH wäre demnach nicht ausgeschlossen. Treffen könnte ein solches Urteil aber auch andere Bundesländer - die angefochtenen Passagen finden sich nämlich nicht nur im niederösterreichischen Gesetz.

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