Es werde aber weiter ermittelt, die Verantwortlichen für die Strecken- und Besuchersicherheit würden geprüft, so die Behörden. Die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit sei zwar überschritten worden, aber in einem "äußerst geringen" Ausmaß - laut Sachverständigem um maximal 3,3 Prozent.
"Nicht vorwerfbar"
Das könne einem Teilnehmer eines Rennens nicht als rechtswidriges Verhalten vorgeworfen werden. Die zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer seien von der Entscheidung freilich unberührt, so die Staatsanwaltschaft.
Mutter und Tochter tot
Bei dem Unfall am 20. September war ein Rennauto von der Strecke abgekommen. Der Wagen durchbrach die Sicherheitsabsperrung und raste in die zuschauende Familie aus dem Landkreis Passau. Die 34-jährige Mutter und ihre 13-jährige Tochter starben, der neunjährige Sohn und sein 40-jähriger Vater überlebten mit schweren Verletzungen.
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