Verdacht auf Untreue
Einen Bürgermeister in einem persönlich adressierten Brief zu beschimpfen – das ist strafrechtlich kein Problem, solange es keine Morddrohung gibt. Auch ungefährliche tote Mäuse darf man ihm schicken – auch wenn das den "Beschenkten", wie den Ansfeldener Bürgermeister Walter Ernhard, nervlich stark mitnimmt.
Sollte es – wie im Fall der Buttersäure-Pakete an Politiker von Weißkirchen an der Traun – zur Verunsicherung mehrerer Personen kommen, spricht man vom "Landzwang". Und der ist strafbar.
In Ansfelden ist die Jagd auf den Mäuse-Verschicker eingestellt. Allerdings wird seine Vorgangsweise analysiert und in Politiker-Schulungen einfließen: Keine Packerl öffnen, wenn ein Schmähbrief beiliegt.
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