"Das Verfahren ist anhängig und das Kind wurde bereits einvernommen", teilte die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Feichtinger, am Montag auf Anfrage mit.
Die Vorwürfe wurden im September des Vorjahres von der Mutter erhoben. Der Bub galt als auffällig. Sie bat den Ordensmann offenbar um Hilfe. Der Priester kümmerte sich um das Kind und ließ es bei ihm auch übernachten. Aktive sexuelle Handlungen werden dem Beschuldigten aber nicht vorgeworfen, sondern eine "sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren" (Paragraf 208 Strafgesetzbuch), wie die Staatsanwältin erklärte.
In seiner Einvernahme machte der Siebenjährige zu den gegen den Priester erhobenen Anschuldigungen allerdings keine Angaben. Derzeit steht noch nicht fest, ob das Verfahren eingestellt oder ob Anklage erhoben wird.
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