Es war kein Vorwand

Jacko litt wirklich an der Pigmentstörung Vitiligo

Adabei
10.02.2010 23:04
Michael Jackson war bei seinem Tod völlig untergewichtig und voller Narben: Das geht aus dem Autopsiebericht hervor, der im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Jacksons Arzt Conrad Murray veröffentlicht wurde. Zudem bestätigt der Bericht, dass der "King of Pop" tatsächlich an der Pigmentstörung Vitiligo litt, die seine Haut stellenweise ausbleichte. Jahrelang war vermutet worden, der Sänger nutze eine angebliche Weißfleckenkrankheit als Vorwand für Schönheitsoperationen.

Die weißen Hautflecken aufgrund von Vitiligo fanden die Gutachter am ganzen Körper, insbesondere auf der Brust, auf dem Bauch, an den Armen und auch im Gesicht.

Wie der Totenschein gibt auch der Obduktionsbericht eine Überdosis Propofol als Todesursache an. Angeblich nahm Jackson das Narkosemittel wegen Schlafstörungen, obwohl es eigentlich nur in Krankenhäusern vor Operationen genutzt werden darf.

"Extrem untergewichtig"
Amerikanische Medien berichteten am Mittwoch, Jackson sei "extrem untergewichtig" gewesen. Bei seinem Tod wog er nicht einmal 62 Kilogramm - bei einer Körpergröße von etwas mehr als 1,75 Meter. Die Ärzte stellten zahlreiche Leiden fest. Im Blut und in den Organen fanden sie zudem ein halbes Dutzend Beruhigungs- und Schmerzmittel.

Augen und Mund tätowiert
Zudem hatte Jackson dunkle Tätowierungen an jeder Augenbraue und eine rosafarbene am Mund. Die Ärzte registrierten auch mehr als ein Dutzend Narben an beiden Nasenflügeln, an Hals, Knien und anderen Körperteilen. Die meisten waren nur wenige Zentimeter kurz, die am Hals aber fast zehn Zentimeter lang.

Leibarzt Murray angeklagt
Knapp acht Monate nach dem überraschenden Tod Jacksons war am Montag der Leibarzt des Popstars wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Vor Gericht in Los Angeles hatte sich Murray "nicht schuldig" bekannt.

Bei dem Termin waren auch Jacksons Eltern Joe und Katherine sowie mehrere Geschwister des Sängers anwesend. Laut Anklage hat Murray seine Sorgfaltspflicht verletzt und fahrlässig den Tod des Sängers herbeigeführt. Er habe aber nicht vorsätzlich gehandelt.

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(Bild: kmm)



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