Zwischen dem Pärchen soll es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen sein, beide seien laut Polizei äußerst gewaltbereit gewesen.
Gegen die Frau war zuvor bereits ein Betretungsverbot verhängt worden, es kam aber dennoch zu gemeinsamen Treffen. In der Nacht auf 14. Juni eskalierte die Situation und endete für die 21-Jährige tödlich, der 24-Jährige ergriff die Flucht.
Diese führte ihn bis nach Deutschland, bis er schließlich auf der Westautobahn in Oberösterreich von der Cobra gefasst wurde.
Keine Fingerabdrücke auf der Tatwaffe
Der Angeklagte erklärte, dass er die Frau in den Schwitzkasten genommen habe, bis ihm eine Flasche über den Kopf geschlagen worden sei. Von da an könne er sich an nichts mehr erinnern.
Auf der Tatwaffe, einem Küchenmesser, seien keine Fingerabdrücke seines Mandanten sichergestellt worden, so der Verteidiger, der einen Suizid für eine mögliche Variante hielt. Die Leiche habe insgesamt sechs Verletzungen durch das Messer aufgewiesen, davon seien vier leicht gewesen. Dabei könnte es sich um sogenannte Probestiche, wie sie bei Selbstmördern vorkämen, gehandelt haben.
Gutachter dagegen belasteten den Angeklagten schwer: Das Opfer sei stark gewürgt worden, was schon potenziell tödlich sein hätte können, so ein Gerichtsmediziner.
Die Frau sei schließlich nach einem Stich in die Halsschlagader verblutet. Laut einem Psychiater leidet der 24-Jährige an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, sei aber weder geistig noch psychisch abnormal. Daher sei die Einweisung in eine Anstalt aus seiner Sicht nicht möglich, erklärte der Gutachter.
Zum Tatzeitpunkt sei der Verdächtige auf jeden Fall zurechnungsfähig gewesen. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Schlussplädoyer eine Strafe für Mord "im oberen Bereich der Skala".
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