Der vorsitzender Richter Andreas Posch erteilte die bedingte Einweisung unter der Auflage, dass der Pinzgauer - er leidet am Down-Syndrom - in der Sonderkrankenanstalt St. Veit im Pongau stationär psychiatrisch behandelt wird. Die Sachwalterin und die Verteidigerin, die wie am ersten Prozesstag am 14. Dezember 2009 am Dienstag erneut die Unschuld ihres verhandlungsunfähigen Mandanten beteuerte und sich gegen den Einweisungsantrag aussprach, erbaten Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Feuerwehr gerufen und Schuld gestanden
Der 32-Jährige soll am 17. Oktober 2005 von seiner Betreuungseinrichtung zu der Landwirtschaft in Großgmain geradelt sein und das Wirtschaftsgebäude mit Hilfe eines Benzinkanisters in Brand gesteckt haben - so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Er alarmierte auch noch die Feuerwehr und gestand seine Schuld gegenüber einem Polizisten ein.
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