Urteil nur bedingt

Pinzgauer wegen Brandstiftung in Anstalt eingewiesen

Salzburg
09.02.2010 16:27
Ein 32-jähriger, geistig beeinträchtigter Pinzgauer soll im Oktober 2005 einen Bauernhof in Großgmain angezündet haben. Der Hof brannte nahezu bis auf die Grundmauern nieder, der Schaden belief sich auf rund 600.000 Euro. Der laut Gerichtspsychiater "vom Feuer faszinierte" Mann wurde am Dienstag von einem Salzburger Schöffensenat in eine Anstalt für zurechnungsunfähige, geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen - allerdings nur bedingt.

Der vorsitzender Richter Andreas Posch erteilte die bedingte Einweisung unter der Auflage, dass der Pinzgauer - er leidet am Down-Syndrom - in der Sonderkrankenanstalt St. Veit im Pongau stationär psychiatrisch behandelt wird. Die Sachwalterin und die Verteidigerin, die wie am ersten Prozesstag am 14. Dezember 2009 am Dienstag erneut die Unschuld ihres verhandlungsunfähigen Mandanten beteuerte und sich gegen den Einweisungsantrag aussprach, erbaten Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Feuerwehr gerufen und Schuld gestanden
Der 32-Jährige soll am 17. Oktober 2005 von seiner Betreuungseinrichtung zu der Landwirtschaft in Großgmain geradelt sein und das Wirtschaftsgebäude mit Hilfe eines Benzinkanisters in Brand gesteckt haben - so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Er alarmierte auch noch die Feuerwehr und gestand seine Schuld gegenüber einem Polizisten ein.

Widersprüchliche Gutachten
Doch die Verteidigerin erklärte, ihr Mandant habe das Feuer nicht gelegt und verwies auf ein erstes Sachverständigengutachten, wonach eine Heu-Selbstentzündung die wahrscheinliche Brandursache sei. Erst in einem zweiten Gutachten war von einer externen Brandquelle als wahrscheinliche Ursache die Rede. Am ersten Prozesstag konnte Gerichtssachverständiger Walter Kittl beide Varianten nicht ausschließen, er hielt aber eine Heu-Selbstentzündung aufgrund der Heu-Proben als "eher unwahrscheinlich".
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