Polanski wurde am 26. September aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Die US-Justiz verfolgt ihn wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens im Jahr 1977. Der Regisseur legte damals ein Schuldbekenntnis ab und saß 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland.
Gegen Zahlung einer hohen Kaution und weitere Auflagen wurde er am 4. Dezember aus der Auslieferungshaft in einen elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad überführt. Im Oktober hat es ein offizielles Auslieferungs-Gesuch der US-Justiz gegeben, das Schweizer Justizministerium bereitet derzeit seine Entscheidung über dieses Gesuch vor. Ein Auslieferungs-Verfahren könnte laut Widmer-Schlumpf durch Einsprüche Polanskis "einige Monate bis zu einem Jahr" dauern.
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