Blutbad in Hallein

Todesschütze sagt: “Einer von uns musste sterben”

Salzburg
27.01.2010 13:11
Ein Toter, sieben teils Schwerverletzte - das war die blutige Bilanz nach dem Überfall eines tschetschenischen Rollkommandos auf eine Gruppe von Dagestanern Mitte August 2006 in Hallein. Zum Prozess am Dienstag und Mittwoch erschien nur der Todesschütze. Er will in Notwehr um sich gefeuert haben. Die Richterin glaubte ihm und sprach ihn frei. Die übrigen Angeklagten hatten Angst vor der Justiz, sie sind in der Zwischenzeit untergetaucht.

Murad A. streitet gar nicht ab, dass er mindestens viermal geschossen, dass er einen Tschetschenen (33) getötet und zwei weitere schwer verletzt hat. Aber er bekennt sich nicht schuldig, denn: "Es war Notwehr!"

Der Asylant aus Dagestan erklärte Richterin Birgit Dunzendorfer in ausgezeichnetem Deutsch die Hintergründe der Auseinandersetzung. Dass bereits seit Tagen ein Konflikt zwischen den Tschetschenen und seinen Freunden aus Dagestan schwelte. "Euch geht es hier zu gut, wir müssen euch bestrafen", sollen die Tschetschenen mehrmals gedroht haben. Am 17. August 2006 war eine Aussprache geplant.

Doch da sprachen nur noch die Waffen. Mit Messern und Fleischerbeilen stürmten die Tschetschenen die Wohnung ihrer Feinde.

"Ich habe mit tierischem Instinkt gehandelt"
Murad A.: "Es war lebensgefährlich. Ich habe nicht nachgedacht, sondern mit tierischem Instinkt gehandelt." Der 33-Jährige schoss aus einer halbautomatischen Pistole, die ihm am selben Tag ein Freund gegeben hatte. "Der hat schon eine Vorahnung gehabt. Und ich kenne mich mit Waffen aus. Ich war Scharfschütze bei der Armee", erklärt der Dagestaner und fügt hinzu: "Sonst wären wir alle tot gewesen."

Verteidiger Peter Cardona: "Das Schießen war der letzte Ausweg." Wem die Waffe gehörte, sagte er nicht: "Ich will nicht noch mehr Probleme haben."

Neben Murad A. hätten sich auch drei Tschetschenen wegen schwerer Körperverletzung verantworten müssen. Doch sie sind spurlos verschwunden.

Prozess endet mit Freispruch
Freispruch vom Vergehen der fahrlässigen Tötung: So lautete das Urteil am Mittwoch. Die Richterin ging wie der Angeklagte von einer Notwehrsituation aus. Der Dagestaner hätte außer dem Schusswaffengebrauch keine Möglichkeit mehr gehabt, sein Leben zu schützen, erklärte Richterin Birgit Dunzendorfer in ihrer Urteilsbegründung. Bevor der Angeklagte den ersten Schuss abgefeuert habe, seien bereits er und andere durch Messerstiche verwundet worden.

Der Freispruch ist bereits rechtskräftig. Denn auch aus Sicht von Staatsanwalt Marcus Neher, der die Anklage nicht selbst erstellt hatte, handelte es sich um eine Notwehrsituation. Deshalb wurde der 33-jährige selbstständige Hausbetreuer auch vom Vorwurf der zweifachen Körperverletzung an den Tschetschenen, die bei dem Gewaltexzess durch Schüsse verletzt wurden, rechtskräftig freigesprochen.

von Manfred Heininger (Salzburger Krone) und krone.at

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