Fahrlässige Tötung?

Vier Angeklagte nach Blutbad von Hallein vor Gericht

Salzburg
26.01.2010 09:37
Ein Blutbad unter Asylwerbern hat im August 2006 in einer Wohnung in Hallein einen Toten gefordert. Ein damals 31-jähriger Dagestaner soll dabei einen 33-jährigen Tschetschenen erschossen haben und muss sich deshalb ab Dienstag wegen fahrlässiger Tötung am Salzburger Landesgericht verantworten. Drei weitere Männer stehen wegen teils versuchter, teils schwerer bzw. einfacher Körperverletzung vor Gericht.

Von den vier Angeklagten kam allerdings nur jener nunmehr 33-jährige Dagestaner, der einen 33-jährigen Tschetschenen erschossen haben soll. Er beteuerte, in Notwehr gehandelt zu haben, da er von zwei mit Messern bewaffneten Männern attackiert worden sei. Das Urteil wird vermutlich am Mittwoch gesprochen.

Neid als wahrscheinliches Motiv
Das Motiv der Auseinandersetzung mit insgesamt rund 20 Beteiligten und mindestens sechs Verletzten dürfte Neid gewesen sein. Bereits vor dem Gemetzel in der Halleiner Wohnung von zwei Brüdern aus Dagestan war es zu Reibereien gekommen. Am 13. August sei er in der Stadt Salzburg von mehreren Tschetschenen überfallen und verletzt worden, schilderte der unbescholtene verheiratete Vater von zwei Kindern, der sich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung an zwei Personen verantworten muss.

Tags zuvor schon bedroht
Einen Tag vor dem Massenstreit, am 16. August, traf sich der selbstständig Beschäftigte noch zweimal in Salzburg mit seinen Rivalen. "Ich wollte wissen, was diese Menschen von mir wollen. 'Ihr lebt zu gut hier', hat einer geantwortet." Er wurde damals von einem Tschetschenen mit einem Messer bedroht, er selbst schlug jemandem die Nase blutig. Da auch eine Drohung gegen seine Familie ausgesprochen worden sei, übernachtete er in Hallein bei den dagestanischen Brüdern. Am nächsten Tag trafen weitere Dagestaner ein. Sie hätten den Streit beenden wollen, so der Angeklagte. "Wir wollten mit den Tschetschenen reden."

Tschetschenen stürmten die Wohnung
Tatsächlich seien dann zwei Tschetschenen in die Wohnung gekommen. "Wir haben ihnen erklärt, dass es keinen Grund für Streitereien gibt", schilderte der Dagestaner. "Sie versprachen, in einer halben Stunde wiederzukommen und den Konflikt zu lösen." Dann aber stürmten plötzlich mehrere, "mit Küchenmessern und Fleischbeilen Bewaffnete die Wohnung. Es war wie im Film. Zwei sind mit Messern auf mich zugelaufen, als erster kam der später Verstorbene auf mich zu." Nachdem er einen Stich in den rechten Ellbogen abbekommen hatte, feuerte der ehemalige Scharfschütze den ersten von insgesamt mindestens vier Schüssen ab. Er habe nicht gezielt, aber in Richtung der Angreifer geschossen. "Es war eine lebensgefährliche Situation. Ich hab gar nicht gewusst, was ich mache. Das war alles chaotisch."

Weitere Angeklagte sind untergetaucht
Der Besitzer der Wohnung, ein 34-jähriger Landsmann des Dagestaners, bestätigte Einzelrichterin Birgit Dunzendorfer, dass die Tschetschenen sofort angegriffen hätten. Der Verteidiger des Angeklagten, Peter Cardona, sagte, für seinen Mandanten "war es damals der letzte Ausweg zu schießen, um eine schwere Verletzung oder Tötung zu vermeiden". Ob die Verwendung einer Schusswaffe das adäquate Mittel zur Verteidigung darstelle, das müsse nun im Zuge des Beweisverfahrens geklärt werden, meinte Staatsanwalt Marcus Neher. Das Verfahren gegen die weiteren drei Angeklagten - zwei Tschetschenen und ein Russe - wurde abgebrochen. Sie sind untergetaucht.

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