Wie die israelische Zeitung "Jediot Achronot" am Donnerstag berichtete, habe die vor einigen Monaten verstorbene Frau zu Lebzeiten die Gattin ihres Enkelsohns, mit der dieser seit zehn Jahren verheiratet ist, nicht leiden können. Angesichts der Abneigung sei der Kontakt zu dem Enkel auch vor Jahren abgebrochen.
Bei der Testamentseröffnung wurden dann die Bedingungen für den Antritt des Millionenerbes bekannt: Nur bei Scheidung - oder wenn die Ehefrau sterbe - könne er das Geld bekommen.
Bruder darf gleich kassieren
Trotzdem darf der Mann guter Dinge sein: Denn in einer anderen Klausel heißt es, diese Forderungen seien hinfällig, falls der Enkel in eine schwere Finanzlage geraten oder in Pension gehen sollte. Der Bruder des Mannes darf dagegen seine Hälfte des Millionenerbes sofort antreten.
"Unmoralische" Bedingungen
Der Rechtsanwalt des Enkels mit der ungeliebten Ehefrau sagte der Zeitung, man wolle die im Testament genannten Bedingungen vor Gericht als "unmoralisch" anfechten.
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