Burschen gequält

18-Jähriger muss wegen Raubes für 2 Jahre hinter Gitter

Niederösterreich
07.01.2010 13:04
Zwei Jahre Haft – mit diesem Urteil ist am Landesgericht Krems der Prozess gegen jenen 18-Jährigen zu Ende gegangen, der im vergangenen Dezember gemeinsam mit zwei jüngeren Burschen einen 17-jährigen Schüler brutal überfallen haben soll. Pikantes Detail am Rande: Der nun – noch nicht rechtskräftig – Verurteilte war wenige Tage vor der Tat im Zusammenhang mit dem "Fall Krems" als einer derjenigen in Erscheinung getreten, die der Bürgermeisterin Hunderte Unterschriften für die Einrichtung eines Jugendzentrums übergeben hatten.

Schwerer Raub und Nötigung sowie Einbruchsdiebstahl waren in der Anklage aufgelistet, alle drei bekannten sich schuldig und erklärten, dass ihnen die Tat sehr leid täte. Die beschäftigungslosen Burschen hatten sich an jenem Abend zu Mitternacht beim Kremser Bahnhof getroffen. Nachdem sie ein Fahrrad "mitgehen" ließen, hätten sie laut Anklage beschlossen, jemanden auszurauben. Als ein 17-Jähriger - nach damaligen Polizeiangaben in alkoholisiertem Zustand - vorbeikam, nötigten sie ihn, in den Stadtpark mitzugehen.

Bis auf die Unterhose ausziehen lassen
Dort hätten sie ihm dann Tritte versetzt, ihn am Boden fixiert, Geldbörse, Handy und Zigaretten geraubt und mit der Drohung, ihn "aufzuschlitzen", zur Preisgabe des Codes seiner Bankomatkarte veranlasst. Schließlich musste sich das Opfer bis auf die Unterhose ausziehen, ehe die Verdächtigen das Weite suchten.

"Sie setzen sich für ein Jugendzentrum ein, und dann das. Wie lässt sich das vereinbaren?" wollte Richter Gerhard Wittmann vom Erstangeklagten wissen. Das sei ihm in dem Moment nicht klar gewesen, antwortete der 18-Jährige. "In Krems wollen sie ein Jugendzentrum und in Zell/See brechen sie in eines ein?", verwies der Richter zudem auf ein früheres Eigentumsdelikt des 18-Jährigen.

Geständnis des 18-Jährigen wirkte mildernd
Das Urteil lautete auf zwei Jahre Freiheitsstrafe, außerdem wurde die bedingte Strafnachsicht zweier früherer Verurteilungen widerrufen. Der Erstangeklagte meldete Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Als mildernd wurde das Geständnis gewertet, als erschwerend die vorherigen Delikte und der rasche Rückfall.

17-jähriges Opfer leidet noch immer am Erlebten
Der 15-jährige Zweitangeklagte, der dem Opfer die Tritte versetzt haben soll, wurde zu 15 Monaten bedingt verurteilt, der 16-jährige Drittangeklagte zu einem Jahr bedingt. Sie nahmen die Urteile an, die Staatsanwältin gab auch zu ihnen keine Erklärung ab. Alle drei müssen überdies Schadenersatz leisten und 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Auf die Ladung des Opfers war verzichtet worden, nach Angaben von dessen Anwalt leide der 17-Jährige, der vor der Matura steht, nach wie vor psychisch an dem Erlebten.

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