Die Mutter war nach der Scheidung mit den Kindern, inzwischen acht und sechs Jahre alt, von Michigan nach Linz zurückgekehrt. In ihrer Abwesenheit erkämpfte der mehrfach vorbestrafte Vater in den USA jedoch das Sorgerecht. Bei österreichischen Gerichten wollte er nach dem internationalen Haager Übereinkommen anschließend seine Rechte durchsetzen.
Landesgericht und OGH zeigten sich einig
Beim Bezirksgericht gelang ihm das zunächst auch. Aber das Landesgericht Linz entschied später, dass die Kinder bei der Mutter (juristisch beraten von Günter Tews) bleiben dürfen. Einen neuerlichen Einspruch des Vaters lehnte nun der OGH ab. Für die Oberrichter hat das Kindeswohl Vorrang vor internationalen Rechtsabkommen.
Wie das Landesgericht sahen sie eine Gefährdung der Kinder durch eine Rückkehr in die USA, "weil die Mutter dort gänzlich von der Betreuung und dem Schutz der Kinder ausgeschlossen werden könnte". Eine Trennung der Kinder von der Mutter würde den Kindern vielmehr einen dauernden Schaden zufügen.
von Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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