"Das sind unmoralische und unsoziale Vorgangsweisen", kritisierte Pichler und forderte zur Eindämmung der Krankenstands-Tricks den sogenannten Entgeltfortzahlungsfonds zurück.
So habe beispielsweise ein Arzt ein Zimmermädchen krankgeschrieben. Eine Operation war notwendig geworden. Als sich Komplikationen einstellten und eine weitere Operation anstand, wurde die Frau von ihrem Chef während des Krankenstands einfach gekündigt. Bei der Gebietskrankenkasse gab der Dienstgeber an, man habe den Arbeitsvertrag einvernehmlich gelöst, wovon aber das Zimmermädchen keine Ahnung hatte. Der Chef ersparte sich dadurch auf Kosten des Zimmermädchens 1.250 Euro.
5.000 Euro erspart
Fast das Dreifache enthielt der Dienstgeber einer anderen Arbeitnehmerin vor. Auch sie wurde während des Krankenstands gekündigt. Per Post erhielt sie die Information, dass das Dienstverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen beendet worden sei, was aber unwahr war. In diesem Fall ging es um fast 5.000 Euro, die der Arbeitgeber der Mitarbeiterin nicht ausbezahlt hat.
Anstieg um 18 Prozent
Für 2008 liegen bei der Salzburger Gebietskrankenkasse 380 derartige Fälle - um 18 Prozent mehr als noch ein Jahr davor. Das sei der höchste Wert, seit der Entgeltfortzahlungsfonds abgeschafft wurde. In 288 Fällen wurde dieses Dienstverhältnis unmittelbar nach Ende des Krankenstands oder innerhalb der ersten drei Monate wieder fortgesetzt, in 41 Fällen innerhalb von sechs Monaten und in 48 Fällen innerhalb von zwölf Monaten. "In all diesen Fällen kann man davon ausgehen, dass sich die Arbeitgeber die Kosten für den Krankenstand erspart und der Gebietskrankenkasse aufgebürdet haben", bekrittelte Pichler.
Eindeutige Forderungen
"Es gibt nur eine Möglichkeit, diese Praxis wirkungsvoll einzudämmen: die Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungsfonds", verlangte der AK-Präsident. Dieser Fonds bestand bis Ende 2000 und wurde dann gegen den Widerstand vieler Experten abgeschafft. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle wurde über einen Erstattungsfonds abgerechnet. Es war für den Dienstgeber daher nicht lukrativ, irgendeine Umgehungshandlung zu begehen. Der Erstattungsfonds wurde von den Gebietskrankenkassen verwaltet und die Beiträge von den Dienstgebern entrichtet.
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