In der Urteilsbegründung betonte Richterin Berta Perger, es sei schrecklich, dass ein Mensch zu Tode gekommen sei. Der Angeklagte habe aber zurecht annehmen können, dass es sich bei dem Motorradfahrer um eine gefährliche Person handelte. Der 46-Jährige habe sich mehrmals der Kontrolle durch die Polizei entzogen. Dass er auf einen Polizeibeamten losfuhr, sei rechtlich Widerstand gegen die Staatsgewalt.
In der Kellergasse von Wetzelsdorf fuhr der Mann dann auf den Angeklagten zu, der gemeinsam mit seiner Kollegin eine Sperre errichtet hatte. Der Polizist habe den Waffengebrauch mit einem Warnschuss angekündigt, dann sei es zur leider tödlichen Schussabgabe gekommen. "Es war eine Entscheidung von Sekunden", so Perger. Eine andere Alternative habe der Beamte, der sich korrekt verhalten habe, nicht gehabt. Durch die Absenkung des Motorrades, das gerade von der Böschung herunterfuhr, war der - auf die Reifen gezielte - Schuss "leider tödlich", so Perger. Der Angeklagte habe den Mann nicht vorsätzlich verletzen wollen.
Im Falle eines Schuldspruchs hätte dem Beamten eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren gedroht.
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