Doch die Bäckerei und ihr Lieferant verweisen auf den spanischen Olivenbauern: Der wird aber auch nicht zahlen.
Der Linzer AK-Konsumentenschützer Dr. Georg Rathwallner bietet zwar Rechtshilfe über katalanische Kollegen an, rät aber wegen der Prozesskosten ab: "Wenn in Spanien die Verschuldensfrage geklärt, ein Sachverständiger eingeschaltet und auch noch die nächste Instanz angerufen werden muss, dann kann das dem Kläger viel teurer kommen als der Zahnarzt."
Recht zu teuer?
Der hat ja auch "nur" 3000 Euro gekostet, aber der Patient hat an Entzündungen und Nachoperationen sieben Monate derart gelitten, dass er jetzt statt 10.000 schon 15.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.
Zumal ihm die Geschäftsführerin der Bäckerladenkette im April noch zerknirscht versichert hatte: "Schicken s' uns halt einfach die Rechnung . . ."
Zahnloses Gesetz
Doch als die Rechnung kam, schrieb der Anwalt der Bäcker dem Hofrat, dass nicht das Olivenweckerl sondern der Olivenkern den Zahnausfall verursacht hätte. Und auch der Linzer Importeur der "garantiert entkernten Oliven" müsse nicht zahlen, weil laut EU-Produkthaftungsgesetz der Produzent haftbar ist.
Trotzdem flogen die Olivenweckerln aus den Regalen. Das Produkthaftungsgesetz ist leider genau so zahnlos wie's dieser betroffene Konsument war.
von Richard Schmitt, "OÖ-Krone"
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.