Es war am 2. Dezember, als der Patient ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Der Tennengauer leidet offenbar seit Jahren unter schweren psychischen Problemen, diesmal war eine stationäre Spitalsbehandlung unumgänglich.
Als die erfahrene Ärztin den 25-Jährigen untersuchte, fielen ihr sofort Verletzungen an den Armen und Beinen auf. Die Handgelenke waren wundgescheuert, und es lag sogar der Verdacht auf einen Wadenbeinbruch nahe. Aufgrund des Verletzungsbildes vermutete die Medizinerin, dass der Bursch schwer misshandelt und an Händen und Füßen gefesselt worden war.
Gutachten soll Ursache klären
Sie erstattete Anzeige bei der Polizeiinspektion Lehen, jetzt liegt der Akt bei der Staatsanwaltschaft. Behördensprecherin Dr. Barbara Feichtinger am Mittwoch zur "Krone": "Es wurde bereits ein gerichtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die genaue Ursache und Schwere der Verletzungen festzustellen."
Aus Schutz ans Bett gefesselt?
Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass der 25-Jährige wegen seiner psychischen Probleme daheim schon öfter ans Bett gefesselt worden war. Möglicherweise aus Schutz vor Eigen- oder Fremdgefährdung. Der Verdacht richtet sich gegen die Mutter, den Vater und den um ein Jahr jüngeren Sohn des verletzten Patienten.
Die "Krone" konfrontierte den Anwalt der Familie mit den Vorwürfen. Mag. Kurt Jelinek bestätigte, dass gegen seine Mandanten ermittelt wird, betonte aber: "Es war nie die Absicht der Familie, ihren Sohn zu verletzen. Sie wollte ihn nur schützen." Außerdem steht für den Anwalt nicht fest, ob der jüngere Bruder überhaupt irgendetwas mit den Verletzungen des 25-Jährigen zu tun hat.
Mutter arbeitet als Kindergarten-Leiterin
Unklar ist auch noch, ob die Affäre berufliche Konsequenzen für die Mutter haben wird. Denn sie arbeitet als Leiterin eines Kindergartens. Fest steht jedenfalls, dass sich das Land als vorgesetzte Behörde bereits wegen Akteneinsicht bei der zuständigen Referentin der Staatsanwaltschaft Salzburg erkundigt hat. Auch wenn der Vorfall nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Frau steht.
Erhebungen laufen
Die Erhebungen der Anklagebehörde gehen derzeit in Richtung schwere Körperverletzung und Freiheitsentziehung. Weiters wird noch zu klären sein, ob das Opfer mit Dauerfolgen zu rechnen hat. Denn dann würde der Strafrahmen immerhin sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen.
von Manfred Heininger (Kronen Zeitung) und krone.at
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