Mandat statt Urteil?

Nein zum Strafzettel für Ladendiebe

Oberösterreich
03.12.2009 16:04
Oberösterreichs ÖVP-Sicherheitssprecher Wolfgang Stanek hat dafür plädiert, Ladendiebe mit Organmandaten abzustrafen. "Abgelehnt", sagte dazu nun Oberlandesgerichts-Präsident Alois Jung, weil auch erstmalige Bagatelltäter der Justiz ohnehin höhere Geldbußen bezahlen müssen, als die Polizei jemals einheben könnte.

Jung versteht Staneks Vorstoß bei den ÖVP-Ministerinnen Fekter und Bandion-Ortner als "Schnellschuss": "Es ist nicht zu verantworten, das Strafrecht der Polizei zu überantworten, den Diebstahl mit einem Parkvergehen gleichzusetzen."

Uniformierte Ordnungshüter könnten niemals Grenzen festsetzen, ob's ein Fall für den Staatsanwalt und den Bezirksrichter oder einen Strafzettel wird.

Geldbuße höher als Strafmandat
Der OLG-Präsident widerlegt auch das Argument des ÖVP-Politikers, dass allzuviele Bagatellfälle nicht angeklagt und abgestraft würden, dass Organmandate also abschreckender wären als taxfrei eingestellte Justizverfahren.

Das Argument des Richters: Die Ankläger könnten nur dann die Verfolgung beenden, wenn sie Geldbußen einheben, Schadensgutmachung oder gemeinnützige Leistungen verlangen. So müssten Langfinger bis zu 180 Tagessätze berappen, von denen der billigste vier Euro kostet - mehr als jeder Strafzettel.

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