Jung versteht Staneks Vorstoß bei den ÖVP-Ministerinnen Fekter und Bandion-Ortner als "Schnellschuss": "Es ist nicht zu verantworten, das Strafrecht der Polizei zu überantworten, den Diebstahl mit einem Parkvergehen gleichzusetzen."
Uniformierte Ordnungshüter könnten niemals Grenzen festsetzen, ob's ein Fall für den Staatsanwalt und den Bezirksrichter oder einen Strafzettel wird.
Geldbuße höher als Strafmandat
Der OLG-Präsident widerlegt auch das Argument des ÖVP-Politikers, dass allzuviele Bagatellfälle nicht angeklagt und abgestraft würden, dass Organmandate also abschreckender wären als taxfrei eingestellte Justizverfahren.
Das Argument des Richters: Die Ankläger könnten nur dann die Verfolgung beenden, wenn sie Geldbußen einheben, Schadensgutmachung oder gemeinnützige Leistungen verlangen. So müssten Langfinger bis zu 180 Tagessätze berappen, von denen der billigste vier Euro kostet - mehr als jeder Strafzettel.
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