Staatsanwältin Elisabeth Sebek sprach in ihrem Eröffnungsvortrag von einem "eiskalt" verübten Verbrechen. Um an Geld zu gelangen, habe er in der Absicht, ein schlecht gesichertes Lokal auszurauben, die Gegend ausspioniert. Gemeinsam mit einem Jugendfreund - der laut seiner Aussage lediglich Österreich kennen lernen wollte, während der Tat aber im Wagen schlief und nichts mitbekam - reiste er am 25. Mai mit seinem weißen Peugeot 205 ein. Über das von mehreren Zeugen beobachtete Fahrzeug und eine vorangegangene Polizeikontrolle in Wien wurde er dann wenige Tage später ausgeforscht.
21-jähriger Tochter in den Rücken geschossen
Am Abend des 1. Juni - Pfingstmontag - beobachtete er das Lokal bis zur Sperrstunde. Nachdem der letzte Gast gegangen war, betrat er laut Anklage die Räumlichkeiten und bedrohte das Ehepaar mit einer Pistole. Dann gab er vier Schüsse auf den 50-jährigen Besitzer ab. Die Tochter, die sich mit ihrem Freund im Obergeschoß aufgehalten hatte, kam aufgrund der Schreie ihrer Mutter die Stiege herunter und sah, dass der bewaffnete Täter die 49-Jährige umklammerte. Die 21-Jährige wollte wieder hinauf flüchten, worauf der Mann ihr in den Rücken schoss. Ohne rasche Erstversorgung wäre die junge Frau gestorben, betonte Sebek. Ihr Freund flüchtete durch das Fenster und einen Balkon auf das Dach, von wo aus er einen Notruf absetzte.
Der Täter erbeutete eine Kellnerbrieftasche mit 1.500 Euro - laut Sebek fanden sich dann bei ihm Geldscheine mit österreichischen Nummern. Weitere Beweise seien DNA-Spuren und sichergestellte Patronenhülsen sowie die eindeutige Identifizierung durch die Tochter.
Antrag, die Richterin abzuziehen, abgewiesen
Der Bulgare, der laut Richterin Karin Santa in Deutschland wegen Eigentumsdelikten 13 Jahre einsaß, gab an, in Österreich geschäftliche Angelegenheiten erledigt zu haben. In Pachfurth habe er lediglich Kirschen von einem Baum - nahe des Tatortes - gepflückt.
Österreichische und bulgarische Ermittler gaben - ungeachtet der Vorwürfen des Angeklagten u.a. hinsichtlich Unterschiebung falscher Beweismittel - ausführlich Auskunft über die vorgefundene Situation und Spurensicherung am Tatort sowie im Haus des Beschuldigten, der Ende Juli nach Österreich ausgeliefert wurde. Der Angeklagte kritisierte, dass das Fragerecht nicht ausreichend beachtet würde. Ein Antrag, die Richterin wegen Befangenheit abzuziehen, wurde vom Gericht als unbegründet abgewiesen.
Urteil wird am Montag erwartet
Der Prozess wird am Freitag mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt. Auch drei Gutachter werden zu Wort kommen.
Am Montag kommender Woche sollte den Geschworenen dem Vernehmen nach per Video die Aussage der Tochter vorgeführt werden, und ihr Freund aussagen. Dann könnte der Senat, wenn nicht weitere Beweisanträge gestellt und genehmigt werden, ein Urteil fällen.
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