Jäger verurteilt

20 Jahre Haft für Mord an getrennt lebender Ehefrau

Niederösterreich
24.11.2009 12:53
Ein 65-jähriger Jäger ist am Dienstag am Landesgericht St. Pölten wegen Mordes an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau rechtskräftig zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Obwohl der Verteidiger auf "Totschlag" plädiert hatte, nahm er wie die Staatsanwältin das Urteil an.

Der Jäger hatte seiner 57-jährigen Frau am 15. Juni 2008 aufgelauert und sie in ihrem Pkw mit einer Schrotflinte erschossen. Anschließend verschanzte sich der 65-Jährige in seinem Bauernhaus im Bezirk Amstetten, das rasch von Cobra-Beamten umstellt wurde. Der Jäger erschoss einen Diensthund, der auf ihn zustürmte. Erst Stunden später wurde er selbst von einer Kugel getroffen und überwältigt. Seither sitzt der Mörder im Rollstuhl, wegen seiner Querschnittslähmung stand im Gerichtssaal auch eine Liege bereit (siehe Bild rechts).

"Kindheit voller Angst"
Am Dienstag schilderte eine Tochter des Verurteilten vor Gericht eine Kindheit "voller Angst". Der älteste Sohn bezeichnete den Erziehungsstil von beiden Elternteilen als "eher autoritär". Rund zwei Wochen vor der Bluttat soll die Mutter ihrer ältesten Tochter gesagt haben, dass sie eine Scheidung "nicht überleben" werde. "Sie hat sich auch ein eigenes Grab gekauft", so die 32-Jährige.

Am schlimmsten hätte es immer den jüngsten Bruder - der am Dienstag nicht vor Gericht erschien - erwischt: Sei er beispielsweise zu spät nach Hause gekommen, hätte der Vater schon in der Scheune auf ihn gewartet und ihn mit der Mistgabel oder dem Ochsenziemer geschlagen. Der 65-Jährige soll seine Kinder erniedrigt haben. "Hauen und schimpfen" gab es oft, sagte die 29-jährige Tochter des Angeklagten.

"Er hatte einen extremen Trieb"
Die Mutter soll der Ältesten u. a. ihre Vermutung mitgeteilt haben, dass ihr Mann ein Verhältnis mit der Schwägerin habe. Er hätte einen "extremen Trieb" gehabt, sagte die jüngere Tochter. Der Vater wäre auch "krankhaft eifersüchtig" gewesen, "es hat schon gereicht, wenn wer sie angeschaut hat".

Das spätere Opfer war Ende 2005 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Auslöser waren körperliche Übergriffe. So habe der Vater seine Frau an den Haaren durch das Haus gezogen. Sie hätte es so lange bei ihm ausgehalten, weil er immer zu ihr gemeint habe: "Wenn du gehst, gehst du nicht weit", wiederholten die Töchter eine Aussage ihres Vaters.

"Werde Scheidung nicht erleben"
Der Scheidungsanwalt des Opfers sagte aus, dass die 57-Jährige es immer vermieden habe, alleine zu Scheidungsverhandlungen zu gehen. Der Anwalt musste sie abholen und nach Hause bringen. Auch habe sie ihm gegenüber erwähnt, dass sie die Scheidung "nicht erleben oder überleben" werde, so der Anwalt. Die Angst vor dem Tod sei "immer im Raum gestanden".

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In einem Schreiben der Mutter, das eine der Töchter am Dienstag vorlegte, hieß es: "An meine Kinder, mein letzter Wunsch, habe böse Vorahnungen". Und weiter: Im Fall einer Pflegebedürftigkeit wolle sie nicht von ihrem Mann betreut werden. In dem Schreiben wurde auch ihre Bitte hinsichtlich des Grabes deponiert.

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