Fall Kaprun

Zwei Gutachter aus Deutschland zeigen heimische Justiz an

Salzburg
16.11.2009 12:40
Die beiden deutschen Gutachter Hans-Jochim Keim und Bernhard Schrettenbrunner haben gegen einen Linzer Staatsanwalt, Angehörige der Oberstaatsanwaltschaft (OStA), Ex-Justizministerin Maria Berger und andere Personen Strafanzeige erstattet. Wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Bildung einer kriminellen Verreinigung, vorsätzlicher Strafvereitelung, schweren Betruges und andere Delikte rund um das Kaprun-Strafverfahren.

Zuvor waren die beiden Deutschen mit ihrer Strafanzeige gegen die vier Gutachter des Kaprun-Strafverfahrens und ihrem Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens abgeblitzt. Sie wären vor allem durch die Artikel in "Der Zeit", die "Welt" und im "Spiegel" in ihrem Vorhaben bestärkt worden, noch eine Strafanzeige zu erstatten, sagten Keim und Schrettenbrunner. Keineswegs gehe es ihnen mit ihren Anzeigen ums Geld, sondern der Wahrheit und Gerechtigkeit solle zum Sieg verholfen werden, betonten die beiden Deutschen.

LKA Stuttgart kam zu anderen Ergebnissen
In ihrer 22-seitigen Strafanzeige an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, das Landgericht Salzburg, das BKA Wiesbaden und Europol beziehen sich Keim und Schrettenbrunner auf das Strafverfahren in Heilbronn, wo die Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) den Heizlüfterhersteller "Fakir" angezeigt hatten. Laut Urteil im Kaprun-Strafverfahren soll ein solcher Heizlüfter die Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn verursacht haben, bei der am 11. November 2000 155 Menschen ums Leben kamen. Die Ermittlungen des LKA Stuttgart ergaben ganz andere Ergebnisse als jene der vier Gutachter des Strafverfahrens, die StA Heilbronn stellte das Verfahren gegen "Fakir" am 25. September 2007 ein.

Verfahren trotz erdrückender Beweise eingestellt
Die OStA Linz hat am 2. November dieses Jahres das Ermittlungsverfahren gegen die vier - von den beiden Deutschen angezeigten - Gutachter eingestellt und die Wiederaufnahme "blockiert - trotz erdrückender Beweislast, wie sie auch von der StA Heilbronn geliefert wurde", heißt es in der Anzeige. Schrettenbrunner und Keim haben der österreichischen StA und OStA nun auf mehreren hundert Seiten neue Beweise vorgelegt. Sie beschweren sich auch darüber, dass die zum Gerichtsakt gegebene schriftliche Aussage eines Gutachters von der StA und OStA Linz "zum geheimen Gerichtsakt" (gemeint ist das sogenannte "Tagebuch", Anm.) hinzugefügt wurde, dessen Einsicht dem Privatbeteiligtenvertreter verwehrt wurde.

Geheimer Deal
Außerdem sei ein geheim gehaltener, sich zivil- aber auch strafrechtlich  nachhaltig auswirkender geheimer Deal zwischen den GBK, dem Verbund, der Generali Versicherung, sowie Vertretern der Republik Österreich und diverser am Bau der Fahrzeuge beteiligte Unternehmen geschlossen worden. Erst mit der Veröffentlichung durch "Die Zeit" am 5. November 2009 "wurde der bisher geheim gehaltene Deal in der Öffentlichkeit bekannt", heißt es in der Anzeige weiter.

US-Hinterbliebene bekamen mehr Geld
Mit diesem geheimen Vertrag wären die Hinterbliebenen und Überlebenden auf Basis ihrer Staatsangehörigkeit bezüglich ihrer zivilrechtlichen Ansprüche in zwei Gruppen aufgeteilt worden, lauten die Vorwürfe: Hinterbliebene ohne US-Staatsbürgerschaft seien vertragsgemäß gegenüber den US-Hinterbliebenen diskriminiert worden, weil sie nur geringere zivilrechtliche Ansprüche geltend machen konnten. So hätten die amerikanischen Angehörigen von der Vermittlungskommission rund 200.000 US-Dollar (134.517 Euro) pro Person mehr erhalten, als die anderen.

Ermittlungsergebnisse ignoriert
Ex-Justizministerin Berger habe in Kenntnis der vollkommen widersprechenden Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Heilbronn vom 25. September 2007 das Wiederaufnahmeverfahren gegen die 16 Angeklagten im Hauptprozess ohne Begründung eingestellt. Die vorliegenden Ermittlungsergebnisse der StA Heilbronn seien vom Justizministerium ignoriert worden. Auch die Einstellungen gegen die vier Gutachter erfolgte begründungslos und lediglich mit der "Schutzbehauptung, dass keine neuen Beweise vorliegen".

Alle Verfahren eingestellt
Die StA, die OStA und das Justizministerium hätten sich zugunsten der Parteien des Geheimvertrages auch nicht mit der Frage des bedingten Vorsatzes auseinandergesetzt, hieß es in der Anzeige. Aus demselben Grund seien auch die eingeleiteten Strafverfahren wegen des Verdachts der Korruption, des Betruges, des Amtsmissbrauches, der vorsätzlichen Strafvereitelung gegen die vier österreichischen Gerichtssachverständigen und gegen Unbekannt wegen angeblichen Mangels des Nachweises des Vorliegens eines Vorsatzes durch die StA Linz und OStA Linz und das Justizministerium eingestellt worden.
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