Rechtsanwalt sagt:

„Bei Fehldiagnose war das Spitalssystem falsch“

Oberösterreich
26.05.2018 07:54

Der Linzer Anwalt Johannes Hintermayr ist ein Experte für Spitalsrecht. Er vertritt in dem Drama um die tödlichen Fehldiagnose an einer Mutter (36) aus Bad Zell die Trauerfamlie. Im Interview erklärt Hintermayr, warum seiner Meinung nach die Organisationsstruktur bei den Barmherzigen Brüdern die Haupttursache war.

„Krone“: Sie vertreten die Angehörigen im Aneurysmafall. Warum hat es 18 Monate bis zur Anklage gedauert?
Johannes Hintermayr: Es war eine außerordentliche Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft Linz notwendig, weil einerseits das Spital nicht sehr kooperativ war, die sanitätsrechtliche Prüfung nichts ergeben hat und die StA Linz aufklären wollte, wie es zur Fehldiagnose und unterbliebenen Überprüfung der Fehldiagnose kam. Ein besonderer Schritt der StA Linz war, dass sie dem Gutachter aufgetragen hat, dass er an den Einvernahmen der beschuldigten Ärztin und der Mutter der Verstorbenen, die selbst Krankenschwester ist, teilnimmt.

„Krone“: Dem Krankenhaus hat seine Verteidigungsstrategie, die man wohl besser als Verzögerungstaktik bezeichnen sollte, nichts gebracht. Für Trauerfamilie ist es aber sicher dadurch schwieriger geworden, mit dem Tod der Mutter abzuschließen. Wie geht es den Angehörigen?
Hintermayr: Sie leiden darunter, dass von Seiten des Spitals keine Einsicht gezeigt wurde und keine Entschuldigung gekommen ist.

„Krone“: Sie betonen, dass es nicht nur um eine Fehldiagnose der Assistenzärztin geht, sondern um ein Versagen bei der Organisationsstruktur des Spitals.
Hintermayr: Die Barmherzigen Brüder in Linz haben keine geeignete interne Struktur und Überwachung von in Ausbildung stehenden Ärzten. Sonst wäre es nicht zu erklären, dass die Assistenzärztin, der noch vier Jahre in der Ausbildung zur Fachärztin für Neurologie fehlten, ungeprüft die Diagnose des Turnusarztes übernahm und keine Weisung hatte, ihren Chef wegen der Notwendigkeit einer CT zu befragen. Ich nehme nicht an, dass es eine interne Weisung gab, mit CT Untersuchungen sparsam umzugehen. Dass es an der Struktur mangelt, zeigt sich daraus, dass noch eineinhalb Jahre später der Ausbildungschef der Ärztin die Notwendigkeit einer CT nicht erkannt hat. Das steht auch so im Gutachten.

Interview: Christoph Gantner, Kronen Zeitung

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