„Krone“-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
20.05.2018 15:00

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Versandkosten erstattet
Um zwei Tage verpasst hatte Petra S. aus Niederösterreich den Zeitraum für die Einlösung eines Gutscheins für einen Bungee-Sprung. Weil das Erlebnis im darauffolgenden Jahr nicht mehr angeboten wurde, zahlte die Gutschein-Firma der Leserin den Kaufpreis retour. „Ich habe mir eigentlich erwartet, dass mir auch die verrechneten Versandkosten erstattet werden. Doch das lehnt man strikt ab“, ärgerte sich Frau S. Das Unternehmen Jochen Schweizer reagierte auf Anfrage aber kulant. Obwohl die Erstattung von Versandkosten gesetzlich nicht verpflichtend sei, werde man diese der Leserin renunzieren.

Entgegenkommen von Mobilfunkanbieter
Probleme mit dem Handyvertrag seines minderjährigen Sohnes hatte Karl L. Nach hohen Rechnungen hatte der Salzburger mit dem Mobilfunkanbieter eine Sperre von kostenpflichtigen Abos vereinbart. So dass lediglich die monatliche Grundgebühr von 20 Euro anfällt. „Das hat offenbar nicht ganz geklappt, da ich nun wieder eine Rechnung über 100 Euro erhalten habe“, so der Leser. Da Herr L. vergeblich versuchte, den Fall zu klären, wandte er sich an die Ombudsfrau. A1 reagierte in diesem Fall rasch und kulant: Die bisher angefallenen Kosten wurden gutgeschrieben, die Sperre von Mehrwertdiensten ebenfalls erfolgreich aktiviert.

Abholfrist für Packerl verlängert
Obwohl er daheim war, wartete Alexander M. vergeblich auf ein Paket. Für dieses hatte es laut Sendungsverfolgung bereits einen Zustellversuch gegeben. „Es wurde mir keine Benachrichtigung hinterlassen“, schrieb der Wiener. Weil ein zweiter Zustellversuch abgelehnt wurde, bat Herr M. um Hilfe. Laut GLS Austria wurde Herr M. sehr wohl benachrichtigt, dass das Packerl in einem nahen Paketshop abzuholen ist. Als Entgegenkommen wurde die bald endende Abholfrist verlängert, so dass ausreichend Zeit für die Abholung bleibt.

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