Urteil in Deutschland

Gerichte lassen Dashcam-Aufnahmen als Beweis zu

Elektronik
16.05.2018 08:28

Aufnahmen von Minikameras im Auto, sogenannten Dashcam, können künftig in Deutschland bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Aufnahmen dürfen demnach bei Unfall-Prozessen genutzt werden. Ähnlich wie in Österreich, heißt das allerdings nicht, dass man auch automatisch immer filmen darf.

Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang auf das Datenschutzgesetz. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig. Diese Unzulässigkeit führt aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

Damit hatte die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt Erfolg. Er wollte seine Schuldlosigkeit an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen - doch weder das Amts- noch das Landgericht berücksichtigten diese. Da solche Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, hatten die Magdeburger Richter argumentiert. Der Bundesgerichtshof sah dies nun anders.

Der Richterspruch wurde von Verkehrsexperten mit Spannung erwartet. Die Rechtslage war bis jetzt unklar, die deutschen Gerichte hatten bisher unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen geurteilt.

Ähnliche Rechtslage in Österreich
In Österreich ist die Verwendung einer Dashcam an sich „mit der Wirkung einer Überwachung datenschutzrechtlich unzulässig“, hatte Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC, im Vorfeld der deutschen Gerichtsentscheidung festgestellt. Allerdings - wenn es in Straf-oder Zivilrechtsverfahren zur Aufklärung eines Sachverhalts erforderlich ist - kann der Richter die Aufnahmen „sehr wohl als Beweismittel zulassen“.

Dies aber immer nur „mit richterlicher Entscheidung und wenn die Verhältnismäßigkeit mit dem Nutzen gegeben ist“. Weil damit in Kauf genommen werde, dass ein Grundrecht - um das es sich bei Datenschutz handelt - verletzt werden kann.

Unabhängig davon, dass Dashcam-Aufnahmen möglicherweise in einem konkreten Fall vom Richter als Beweismittel zugelassen werden, „kann jener, der die Aufnahme verursacht hat, von der Behörde auch datenschutzrechtlich belangt werden“, erläuterte Hoffer die heimische Rechtslage. Der Jurist wies auch darauf hin, dass die Verwendung einer Dashcam „im Zuge der Verkehrsüberwachung beanstandet werden kann“.

Versicherer wollen auf Dashcams zurückgreifen
Ein großes Interesse an Dashcams dürften in jedem Fall die Versicherungen haben. Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, geht davon aus, dass sie nach dem Urteil auf die Technik zurückgreifen und künftig entsprechende Aufnahmen nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern.

Eine denkbare positive Folge könne zum Beispiel sein, dass Kunden ihren Rabatt bei der Versicherung trotz eines Unfalls möglicherweise behalten dürfen: „Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgeschehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfreiheitsrabatt.“

Auch beim Kampf gegen Versicherungsbetrug sieht der Verband nach dem Urteil neue Möglichkeiten. Die Dashcam-Aufnahmen könnten zeigen, ob ein Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde, „ob jemand beispielsweise ganz vorsätzlich plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam“.

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