„Krone“-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
13.05.2018 15:00

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Verlorenes Paket
Auf ein Packerl mit Geschenkartikeln wartete Ingeborg P. aus Linz vergeblich. Sie benachrichtigte den Online-Shop, bei dem sie bestellt hatte. Der bestätigte den Versand der Ware. Auch eine Anfrage bei der Postzustellung brachte keinen Erfolg. „Ich habe bis heute keine Lieferung erhalten“, schilderte Frau P. der Ombudsfrau. Die Österreichische Post hat den Fall auf unsere Bitte hin geprüft. Die Leserin hatte eine Abstellgenehmigung mit der Post vereinbart. Das Paket sei verlässlich vor der Haustüre abgestellt worden, weshalb man keine Haftung übernehmen könne. Als Trostpflaster erhält Frau P. jedoch Postgutscheine.

Sturz bei Glatteis
Der Vater von Andrea K. aus Wien bewohnt ein Haus in einer Kleingartenanlage. Im Winter stürzte er bei Glatteis auf einem Weg in der Anlage und musste am Bein operiert werden. „Der Weg war weder geschottert noch gestreut. Mein Vater musste nach der Operation neun Wochen lang eine Schiene tragen“, so Frau K. Doch die zuständige Versicherung lehnte eine Schadenersatzforderung der Leserin ab. Die Wiener Städtische Versicherung erklärte auf Anfrage, dass am Tag des Unfalls der Weg sehr wohl gestreut gewesen sei. Wegen der besonderen Umstände sei man aber bereit, Schmerzensgeld zu bezahlen.

Missverständnis bei Handy-Vertragskündigung
Weil er nach Deutschland übersiedelte, kündigte Stephan S. vorzeitig seinen Handyvertrag. „Ein Mitarbeiter gab mir die Auskunft, dass die restlichen Grundgebühren bei einer Kündigung aus diesem Grund entfallen, was ich so nicht glauben konnte“, schilderte Herr S. Und natürlich schienen die Grundgebühren auf der Endabrechnung dann auch auf. Laut T-Mobile ist bei Vertragsauflösungen wegen Umzugs die Grundgebühr bis zu Vertragsende zu zahlen. Man bedauerte das Missverständnis, kam nun bei den offenen Kosten entgegen.

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