Metzger vor Gericht

Gammelfleisch nicht entsorgt, sondern verkauft

Tirol
10.05.2018 09:00

Ein 25-jähriger Tiroler gestand am Mittwoch vor dem Innsbrucker Landesgericht einen „Mordsblödsinn“. Der Metzger hat Teile aus einem als ungenießbar gekennzeichneten Fleisch für den Eigenkonsum verwertet. Da 30 Kilogramm Rind zum Selbstessen dann aber doch zu viel waren, gerieten kleine Mengen davon in Umlauf.

Zwei Tage sei das Fleisch ungekühlt gewesen, der Amtstierarzt kennzeichnete es mit blauer Farbe als ungenießbar - entsorgen, lautete der Auftrag. „Aber um die Filets wäre es so schade gewesen. Ich dachte mir, für mich passt das schon“, so die Erklärung des Angeklagten, warum Teile des Fleisches doch herausgeschnitten wurden.

Reue und  Geständnis
„Das war aber ein ’Mordsblödsinn’, weil jetzt hab ich das Theater“, zeigt der 25-Jährige Reue. Das Problem an der ganzen Geschichte: Das Gammelfleisch wurde in Umlauf gebracht. Das gestand der Mann auch, bevor er es wieder abstritt - um es gestern schließlich zu gestehen.

Ersatzfleisch nicht bezahlt
Verkauft habe er das Fleisch an zwei Hotels. Aber eben nur geringe Mengen davon. Um die Aufträge erfüllen zu können, musste also Ersatzfleisch her. Das bestellte der Metzger und holte es auch ab. Seinen Namen, eine Unterschrift oder gar eine Bezahlung dafür gab der Mann aber nicht ab. So wurde er gestern auch mit dem Vorwurf des Diebstahls konfrontiert. „Das stimmt aber so nicht“, erklärte der Mann, „denn der Betrag für das Ersatzfleisch wurde von meinem Lohn einbehalten. Die Sache ist also bezahlt.“

Weitere Vorwürfe
Neben eben genannten Vorwürfen gab es noch weitere Punkte im Strafantrag: Der 25-Jährige habe dem Amtstierarzt ein Dokument vorgelegt, das die Entsorgung des gesamten Fleisches bestätigen sollte, weil er aber eben rund 30 Kilogramm nicht entsorgt hatte, war dies inhaltlich falsch. Außerdem habe er einen Zeugen versucht anzustiften, „nichts von dem blauen Fleisch zu erzählen“.

Geldstrafe
Weil der Mann großteils geständig war, und den Schaden zum Teil schon wieder gut machte, verhängte der Richter 3600 € Geldstrafe, die Hälfte davon bedingt. Er nahm sofort an. Übrigens: Der Mann hat mittlerweile den Beruf gewechselt und arbeitet nun als Hausmeister. 

Anna Haselwanter
Anna Haselwanter
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