Voraussetzungen

Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt

Nachrichten
09.05.2018 15:36

Nicht nur Flüchtlings-NGOs kritisieren immer wieder, dass Geflüchtete, aber auch zugezogene Ausländer im Allgemeinen, beim Zugang zum Arbeitsmarkt mit erheblichen Hürden zu kämpfen hätten. Ende 2017, vor einem knappen halben Jahr, fiel das Zwischenfazit von Experten dann auch ernüchternd aus: In den deutschen und österreichischen Arbeitsmarkt sind Flüchtlinge noch wenig integriert. Noch zu viele Arbeitgeber scheinen gar nicht zu wissen, welche Voraussetzungen für die Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt erfüllt sein müssen.

Die Basis: Kenntnisse der deutschen Sprache und Qualifikationen
Der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt liegt in der deutschen Sprache. Dies gilt nicht ausschließlich für den Arbeitsmarkt, sondern generell für die Integration in die Gesellschaft. Nur dann, wenn Neu-Österreicher Deutsch verstehen und auch sprechen, können sie Teil der hiesigen Gesellschaft sein. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist unabdingbar. Fremdsprachige Ausländer, allen voran Flüchtlinge, besuchen daher idealerweise Deutschkurse, seien es staatlich geförderte, zum Beispiel vom
Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), oder private Sprachkurse.

Extrem hilfreich sind natürlich bereits vorhandene Qualifikationen. Außereuropäische Schulabschlüsse sind zwar nicht zwingend mit dem österreichischen Bildungssystem vergleichbar und müssen daher oft ein längeres Verfahren der Anerkennung durchlaufen. Eine Basis können sie aber dennoch sein. Eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten, Urkunden und Zeugnissen durch ein hiesiges Übersetzungsbüro ist demnach sehr wichtig.

Voraussetzungen für selbstständige Tätigkeiten
Besonders im Fokus stehen seit einigen Jahren natürlich Flüchtlinge. Sie dürfen eine selbstständige Tätigkeit erst dann aufnehmen, wenn sie drei Monate im Asylverfahren sind. Wer dann die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit plant, für die keine Gewerbeanmeldung nötig ist, muss mit keinerlei Einschränkungen rechnen. Ist die Anmeldung eines Gewerbes vonnöten, muss der Aufenthaltstitel dies allerdings erlauben. Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) genießen den Status eines Inländers und unterliegen keinen Beschränkungen.

Grundsätzlich gilt allerdings: Österreicher müssen im Herkunftsland des Ausländers dieselbe Möglichkeit haben (Staatsvertrag, Gegenseitigkeit). Nur dann dürfen ansässige Ausländer in Österreich eine selbstständige Tätigkeit mit Gewerbeanmeldung ausüben. Mögliche Wege in die Selbstständigkeit sollten sich Ausländer mit Potenzial auf jeden Fall professionell aufzeigen lassen.

Voraussetzungen für unselbstständige Tätigkeiten
Deutlich häufiger als den Weg in die Selbstständigkeit wählen Zugezogene jedoch den Versuch, einer unselbstständigen Tätigkeit als Angestellter nachzugehen.
Bis Ende 2016 fanden etwa 9000 Flüchtlinge Arbeit in Österreich. Ob der Zugang zum freien Arbeitsmarkt gewährt wird, hängt wiederum vom Aufenthaltstitel ab. Während subsidiär Schutzbedürftige diesen Zugang haben, sind Asylbewerber davon zunächst ausgeschlossen.

Voraussetzung für legale Beschäftigung ist eine Beschäftigungsbewilligung vom Arbeitsmarktservice (AMS). Der Arbeitsmarkt wird dabei unter Anwendung des Ersatzkraftverfahrens geprüft. Vereinfacht ausgedrückt: nur wenn kein Österreicher oder anderer Vorrangiger die Stelle besetzt, dürfen Asylbewerber jene annehmen. Für sechs Monate ist ihnen Saisonbeschäftigung erlaubt, für sechs Wochen Erntearbeit. Hilfstätigkeiten in der Unterkunft sind ebenfalls gestattet. Asylsuchende bis 25 Jahre dürfen eine Lehre in Mangelberufen starten.

Fazit: Asylbewerber mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt
Dass Ausländer im Allgemeinen, aber insbesondere Flüchtlinge, sich in deutscher Sprache verständigen können, ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz sorgt allerdings dafür, dass Asylbewerber fast ausgeschlossen sind, vom freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, geringfügige Beschäftigungen eingeschlossen. Für Ausländer aus dem EWR beziehungsweise mit konkretem Jobangebot (Rot-Weiß-Rote Karte) sieht die Lage weitaus besser aus.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele