Viele offene Fragen:

Der neue Jugendschutz hat noch Kinderkrankheiten

Oberösterreich
06.05.2018 07:00

Eine „schnellstmögliche Anpassung“ des Jugendschutzgesetzes versprachen der zuständige Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) und LH Thomas Stelzer (ÖVP) Anfang März. Geplant war, die Novelle vor dem Sommer im Landtag zu beschließen. Realistisch erscheint ein Termin im Herbst. Es gibt viele offene Punkte.

Ein einheitliches Jugendschutzgesetz scheiterte Mitte April am Ausscheren Oberösterreichs. Wie berichtet, müssen Jugendliche zwischen 14 und 16 im Land ob der Enns um 24 Uhr und damit um eine Stunde früher als ihre Alterskollegen in anderen Bundesländern daheim sein. Bei den „Unter-14-Jährigen“ ist die Sperrstunde um 22 bzw. 23 Uhr.

Was passiert mit 17-jährigen Rauchern?
Ab wann das Jugendschutzgesetz in Kraft treten wird, ist ungewiss. Das Ministerium strebt den 1. Jänner 2019 an. Dann soll auch das Rauchverbot auf 18 Jahre angehoben werden. Derzeit völlig unklar ist, ob ein Ende Dezember 17-Jähriger Raucher auch Anfang Jänner dann noch zum Glimmstängel wird greifen dürfen.

Probleme bei Umstellung der Zigarettenautomaten
Ebenfalls nicht einfach gestaltet sich die Umstellung der Zigarettenautomaten, die über die Bankomatkarte das Alter der Jugendlichen erkennen und derzeit bereits für 16-Jährige die Tschick-Schachtel ausspucken.

Auch Kampagnen-Auftakt in Schwebe
Die Anhebung des Alterslimits beim Rauchen soll von einer Kampagne begleitet werden. Auftaktdatum und Inhalt sind in Schwebe. „Diese Begleitmaßnahmen sind extrem wichtig, damit Jugendliche später oder gar nicht zum Rauchen beginnen“, betont Christa Pacher, Leiterin des Landesjugendreferats.

Mario Zeko; Kronen Zeitung

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