Viele Fragen offen

Rauchverbot im Auto in Kraft, aber noch straffrei

Österreich
01.05.2018 17:35

Heimlich, still und leise ist am Tag der Arbeit das Rauchverbot in Autos, sobald sich eine Person unter 18 Jahren an Bord befindet, in Kraft getreten. Wenn blauer Dunst das Fahrzeug erfüllt, wird der Lenker künftig mit 50 Euro zur Kassa gebeten. Abgestraft wird erst ab 1. Juni - und bis zuletzt blieben viele Fragen offen.

Die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie, dafür ein verbesserter Jugendschutz quer durch ganz Österreich - das war der „Deal“ innerhalb der Regierungsparteien rund um Zigaretten und Co. Ein Teil davon trat am Dienstag in Kraft: Ab sofort darf in Autos nicht mehr gequalmt werden, sobald sich Minderjährige darin befinden. Oder doch nicht? Denn bis heute liegt kein entsprechender Erlass und damit die gesetzliche Grundlage vor. Daher ist das Rauchen in den Fahrzeugen (noch) nicht strafbar.

Ein Monat Übergangsfrist
Das Problem soll in den kommenden Tagen behoben sein, heißt es dazu aus dem Gesundheitsministerium, das Papier sei praktisch schon auf dem Weg. Bis dahin wird die Polizei Tschick-Sünder zwar abmahnen, aber nicht zur Kassa bitten. Von einem Monat Übergangsfrist ist die Rede. Strafen werden ab 1. Juni von den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistratischen Bezirksämtern eingehoben. Strafmaß: 50 Euro.

E-Zigarette verboten, Cabrios ausgenommen
Bis zuletzt war unklar, wann und wo die neue Regelung gilt. Auf „Krone“-Anfrage hieß es am Dienstag: Neben Zigaretten und Zigarren sind auch E-Zigaretten verboten. Ausgenommen sind (offene!) Cabrios, da es sich dann um keinen geschlossenen Raum handelt. Eine Frage blieb aber bis zuletzt ungeklärt: Darf sich ein 17-Jähriger, der einen Führerschein besitzt und das Auto lenkt, genüsslich eine anstecken?

Oliver Papacek, Kronen Zeitung

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