Beleidigendes Posting

AfD-Fraktionschefin erringt Sieg über Facebook

Web
30.04.2018 13:39

Wegen eines beleidigenden Postings auf Facebook gegen die deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk erlassen. Es werde untersagt, die Äußerungen in Deutschland zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, erklärte das Gericht am Montag. Bei Zuwiderhandlungen droht laut Gesetz ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Facebook muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.

Ein Facebook-Nutzer hatte die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion unter anderem als „Nazi Drecksau“ beschimpft, weil sie sich laut einem Medienbericht angeblich gegen die Homo-Ehe ausgesprochen hatte. Weidels Rechte seien eindeutig verletzt worden, hatte das Gericht in einer mündlichen Verhandlung am Freitag festgestellt.

Facebook hatte den Kommentar für Nutzer mit einer IP-Adresse in Deutschland zwar gesperrt. Über einen sogenannten VPN-Tunnel zu einem ausländischen Server sei die Beleidigung aber immer noch sichtbar gewesen, erklärte Weidels Anwalt Joachim Steinhöfel.

Unklar ist, welche technischen Maßnahmen Facebook nun ergreifen muss, um der einstweiligen Verfügung nachzukommen. Unterdessen mahnte Steinhöfel das Netzwerk wegen neuer Beleidigungen gegen seine Mandantin ab und drohte gerichtliche Schritte an.

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