Hotelier hat geklagt

Asylheim-Betreiber muss 131.600 Euro nachzahlen

Österreich
25.04.2018 06:05

Triumph für Hotelbesitzer Richard S.: Ein Asylheim-Betreiber muss ihm jetzt 108.000 Euro Miete zurückzahlen - plus Zinsen und Gerichtskosten, in Summe 131.600 Euro. Monatelang hatte der Integrationsverein, der das Hotel angemietet hatte, kein Geld überwiesen. Als der Betreiber schließlich auszog, ließ er persönliche Dokumente der Flüchtlinge sowie die gesamte Buchhaltung zurück - krone.at berichtete. Der Fonds Soziales Wien fördert den Verein aber weiterhin!

Die Vorgeschichte: Von Februar bis Juli 2017 hatte der Verein das Hotel von Richard S. im 10. Wiener Gemeindebezirk zu einem Flüchtlingsheim umfunktioniert. Miete zahlte er keine, laut dem Vereinsobmann sei sie „zu hoch“ gewesen. Jetzt muss der Betreiber stolze 131.600 Euro - Miete inklusive Zinsen und Verfahrenskosten - nachzahlen. Besitzer Richard S. ist sich sicher: „Das Geld werde ich nie sehen, aber es ist jedenfalls ein Anfang.“ Denn eigentlich schulde der Betreiber ihm mittlerweile nicht nur zwei, sondern bereits fünf Monatsmieten.

Beim Auszug aus dem Hotel nahm der ehemalige Mieter Betten und ganze Küchenzeilen mit. Die Buchhaltung und mehrere Aktenordner mit privaten Dokumenten der Flüchtlinge ließ der Betreiber im verwüsteten Hotel (Sachschaden 32.000 Euro) achtlos zurück. Nach der „Krone“-Story kündigte der Fonds Soziales Wien (FSW) eine interne Prüfung an. Das Ergebnis erstaunt: „Die Überprüfung der Abrechnung anhand vorgelegter Unterlagen hat keine Hinweise auf eine unzweckmäßige Verwendung von Fördergeldern ergeben“, so der Pressesprecher des FSW.

Die Website des Integrationsvereins ist mittlerweile offline. Im Vereinsregister ist der Verein aber noch angeführt. Brisantes Detail: Derselbe Verein betreibt derzeit im 14. und 15. Wiener Gemeindebezirk Flüchtlingsheime für Erwachsene - und beide werden vom FSW gefördert. Sein Statement dazu: Bei der Organisation der Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im 10. Bezirk gab es Punkte, die nicht zufriedenstellend waren - der Umgang mit Akten und mit gewünschten Verbesserungen beim pädagogischen Konzept. Der Verein wird daher keine Einrichtung für unbegleitete Minderjährige im Rahmen der Wiener Grundversorgung mehr betreiben. Die Förderungen für die bestehenden Erwachseneneinrichtungen sind davon aber nicht betroffen.“

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