Online-Werbung

Urteil erklärt Werbeblocker im Netz für zulässig

Web
20.04.2018 08:33

Unerwünschte Werbung im Netz darf in Deutschland auch weiterhin automatisch unterdrückt werden. Der Einsatz von Werbeblockern ist nicht wettbewerbswidrig, entschied der deutsche Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.

Damit scheiterte die Klage des Axel Springer Verlags gegen den Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus, die Eyeo GmbH. Das Programm unterdrückt automatisch Werbung, die von den Filterregeln erfasst wird und in einer sogenannten Blacklist enthalten ist. Unternehmen können sich von dieser Blockade aber freikaufen und ihre Werbung gegen Entgelt in eine sogenannte Whitelist aufnehmen lassen - falls diese Werbung verschiedene Anforderungen erfüllt und Eyeo am Umsatz der Werbung beteiligt wird.

Laut dem deutschen Bundesgerichtshof verlangt Eyeo bei kleineren und mittleren Unternehmen für die Ausnahme von der automatischen Blockade keine Umsatzbeteiligung. Zudem können die Nutzer des Werbeblockers auch die in der Whitelist enthaltene Werbung blockieren, indem sie den in den Filtereinstellungen gesetzten Haken bei der Einstellung „Einige nicht aufdringliche Werbung zulassen“ entfernen.

Dem Urteil zufolge behindert das Geschäftsmodell von Eyeo nicht das von Online-Zeitungen, die sich mit Werbung finanzieren, weil Eyeos Geschäftsmodell die Existenz der Online-Zeitungen voraussetzt. Zudem könnten sich die Verlage gegen Adblocker dadurch wehren, dass sie deren Nutzer von ihren Online-Angeboten aussperren.

Springer will vor Bundesverfassungsgericht ziehen
Am Oberlandesgericht München waren bereits Klagen der „Süddeutschen Zeitung“, RTL Interactive sowie Pro Sieben Sat 1 Media gegen Eyeo gescheitert. Der Rechtsvertreter des Springer-Verlags, Cornelis Lehment, bezifferte den Umsatzausfall mit Werbung wegen AdBlock Plus bei den Online-Zeitungen bild.de und welt.de mit rund 20 Prozent im Jahr. AdBlock Plus werde weltweit bei über 100 Millionen Nutzern eingesetzt; in Deutschland seien es rund 15 Millionen, sagte Lehnert in Bezug auf frühere Zahlen von Eyeo.

Der Springer-Verlag wird nun vor das deutsche Bundesverfassungsgericht ziehen. „Wir sehen im heutigen Urteil eine Verletzung der im Grundgesetz geschützten Pressefreiheit, weil Werbeblocker die Integrität von Online-Medien und deren Finanzierung gezielt zerstören“ erklärte der Medienrechtler des Verlags, Claas-Hendrik Soehring. Seiner Ansicht nach gefährden Adblocker „die Qualität und Vielfalt von Informationsangeboten und verletzen damit auch die Interessen der Allgemeinheit“.

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