„Es ist für uns eine Genugtuung, wenn auch eine späte…“ - Das sagen Mama Evelin und Tochter Doris Grünwald nach dem endgültigen Urteil des Obersten Gerichtshofes. Demnach bekommt die Familie, deren Baby im Spital vertauscht worden ist, mit 60.000 € das bislang höchste je zugesprochene Schmerzengeld.
Vor mehr als 26 Jahren kam Doris Grünwald im LKH Graz als Frühchen zur Welt. Die Eltern bekamen das kaum zwei Kilo schwere Baby erst nach etwa 20 Stunden zu Gesicht; in dieser Zeit muss die Vertauschung passiert sein. Drei Gerichtsverhandlungen und drei Berufungen später hat jetzt der Oberste Gerichtshof der Familie Schmerzengeld von 60.000 Euro zugesprochen, also jeweils 20.000 Euro für Mutter, Vater und die Tochter. Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) muss auch die Adoptionskosten übernehmen.
Gunther Ledolter, Anwalt der Familie, hält fest, dass die Entscheidung richtungsweisend ist: „Die massive psychische Beeinträchtigung wie jene der Kläger ist der Tötung oder schwersten Verletzung eines nahen Angehörigen vergleichbar.“ Doris werde ihre biologische Herkunft vermutlich immer verborgen bleiben, ebenso werden die leiblichen Eltern wohl nie erfahren, wie es ihrem wahren Kind geht, ob es lebt, glücklich ist.
Es ist das bisher höchste Trauerschmerzengeld.
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