Urteil in Hollabrunn

Explosion in Pizzeria: Haftstrafen für Angeklagte

Österreich
19.04.2018 18:17

Mit mehrjährigen Haftstrafen für die Hauptangeklagten ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess um einen Brandanschlag auf eine Pizzeria in Hollabrunn zu Ende gegangen, die laut Anklage in der Nacht auf den 13. März 2017 in versicherungsbetrügerischer Absicht in Schutt und Asche gelegt werden sollte. Der Wirt des Lokals wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht ging nach elftägiger Verhandlung davon aus, dass der 40-jährige Wirt mit türkischen Wurzeln angesichts seiner beträchtlichen Schulden einen Brand bestellte, um nachher die Versicherungssumme kassieren zu können. Sein 33-jähriger Neffe, der als Geschäftspartner laut Anklage in die Pläne des Onkels eingeweiht war und diese mit Nachdruck mittrug, fasste vier Jahre aus.

Die unmittelbaren Täter - zwei Tschetschenen im Alter von 28 bzw. 43 Jahren - erhielten drei bzw. vier Jahre Haft. Sie hatten sich um 1000 bzw. 1500 Euro bereit erklärt, in dem Lokal Benzin zu verschütten und das Benzin-Luft-Gemisch anzuzünden. Die von ihnen bewirkte Detonation war derart heftig, dass das Portal des Gebäudes aus der Verankerung gerissen wurde. Der Jüngere der Tschetschenen erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und Knochenbrüche am ganzen Körper.

Daneben wurden auch zwei nicht mittelbar an der Brandstiftung beteiligte Mittäter verurteilt. Ein Friseur, der den Kontakt zwischen den Tschetschenen und dem Wirt im Wissen um dessen betrügerische Absichten hergestellt hatte, erhielt zwei Jahre Haft. Davon wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der als Beteiligungstäter schuldig erkannte Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Ein Tschetschene, der seine beiden Landsmänner um 500 Euro zur Brandstiftung nach Hollabrunn chauffiert hatte, erhielt 30 Monate, davon zehn Monate unbedingt.

Für die ebenfalls verfahrensgegenständlichen Erpressungen war nach Ansicht des Schöffensenats die Beweislage nicht ausreichend. Zwar wurde ein vierter Tschetschene wegen Nötigung zu vier Monaten verurteilt, weil er den Neffen des Lokalbesitzers unter Druck gesetzt haben soll, um von diesem mehr Geld für den beim Brandanschlag Schwerverletzten herauszuschlagen. Um zu einer anklagekonformen Verurteilung zu kommen, war dem Senat aber die Suppe zu dünn. Drei weitere Tschetschenen - insgesamt standen in dem Verfahren sieben Tschetschenen vor dem Kadi - wurden hinsichtlich des Erpressungs-Komplexes zur Gänze freigesprochen. Sämtliche Urteile und die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.

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