Schmerzensgeld

Babys vertauscht: OGH entschied für Familie

Österreich
19.04.2018 18:00

In der Causa der vor mehr als 27 Jahren mutmaßlich am LKH Graz vertauschten Babys hat nun der Oberste Gerichtshof in Wien einen Schlussstrich gezogen. Allen drei Betroffenen - Tochter, Mutter und Vater - wurde jeweils 20.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Übernahme der Adoptionskosten zugesprochen.

Die Familie hatte die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) geklagt und ging durch alle Instanzen. "Der Oberste Gerichtshof stellt fest, dass es die Verpflichtung der KAGes gewesen wäre, das Neugeborene unmittelbar nach seiner Geburt in einer jeden Zweifel und jegliche künftige Verwechslung ausschließenden Weise seiner leiblichen Mutter zuzuordnen und nach Durchführung der erforderlichen Behandlungs- und Pflegemaßnahmen dieses Kind seinen Obsorgeberechtigten zu übergeben. Da die Mutter aufgrund einer Vollnarkose direkt nach der Entbindung noch keinen Kontakt zu ihrem Neugeborenen hatte, ist sie umso mehr darauf angewiesen, dass die Mitarbeiter der Krankenanstalt ihr das richtige Kind übergeben“, schilderte Gunther Ledolter, der Rechtsanwalt der Familie, am Donnerstag in einer Aussendung.

Durch Blutuntersuchung Irrtum aufgedeckt
Vor mehr als 27 Jahren soll es im LKH Graz zur Verwechslung zweier Neugeborenen gekommen sein. Die betroffene Familie Grünwald erfuhr erst vor einigen Jahren davon, als sich bei einer Blutuntersuchung der Tochter herausstellte, dass sie nicht das leibliche Kind ihrer Eltern sein kann.

Trotz zahlreicher DNA-Tests wurde bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht, das an der Verwechslung beteiligt gewesen sein könnte. Evelin Grünwald ist überzeugt, dass ihre Tochter Doris nur im Krankenhaus vertauscht worden sein kann.

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