Erster Verhandlungstag

Anklägerin im Krenn-Prozess: „Tat war geplant!“

Salzburg
19.04.2018 13:46

In Salzburg ist heute, Donnerstag, der Prozess um die mutmaßliche Ermordung eines wohlhabenden Salzburgers gestartet. Die Leiche von Roland K. wurde im Mai 2017 in einem Schweinestall im Innviertel entdeckt. Dem Besitzer des Anwesens und einem Pärchen aus Salzburg wird Mord, Raub und Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Die drei Flachgauer sollen es auf den Nachlass des 63-Jährigen abgesehen haben.  Während Staatsanwältin Sabine Krünes von einer „minutiös geplanten Tat“ mit Tötungsvorsatz sprach, bestritt der Verteidiger des erstangeklagten Musikers eine Mordabsicht. „Es war ein Raub, der unglücklicherweise zum Tod von Herrn K. geführt hat“, betonte Rechtsanwalt Franz Essl.  

Die Staatsanwältin schilderte in ihrem rund einstündigen Anklagevortrag, es sei davon die Rede gewesen, dass Roland K. den Musiker zu seinem Universalerben machen wolle. Die drei damals befreundeten Angeklagten „wussten, dass der Salzburger vermögend war“. Der beschuldigte Wirt habe den Musiker aufgefordert, K. zum Essen einzuladen, zu betäuben, zu fesseln und zu töten.

Der Musiker habe seine damalige Lebensgefährtin in das Vorhaben eingeweiht. „Sie wollte die beiden unterstützen“, sagte die Staatsanwältin. Die Frau habe sich am 19. Juli 2016 kurz vor der Tat im Internet über das Schlafmittel Noctamid und dessen Wirkung sowie über eine Unverträglichkeit mit Alkohol informiert. Anschließend habe sich die Angeklagte das Medikament von ihrer Hausärztin verschreiben lassen.

Krünes brachte ein weiteres Puzzle zum Beweis eines Tatplanes vor. Bereits vor dem Raubmord habe sich der Musiker bei dem Wirt per Handy über K. beklagt und geschrieben, „ich würde ihm gern aufs Maul hauen“, woraufhin der andere geantwortet habe, „reiß dich zusammen, wir haben noch großes vor“, zitierte die Staatsanwältin.

Der Wirt sei allerdings am 19. Juli „zur Beschaffung eines Alibis“ nach Ungarn gefahren. Auch wenn die Todesursache nicht mehr geklärt werden konnte, ist laut Krünes denkbar, dass der Salzburger gewaltsam erstickt ist - nach der Fesselung und Kneblung sei ihm ja auch noch ein Stoffsack übergestülpt worden.

Um sämtliche Spuren zu beseitigen, hätten die zwei beschuldigten Männer die Leiche mit Chlor und Nitro übergossen. Das Fahrzeug des Opfers, in dem die Leiche zu dem Schweinestall transportiert wurde, sei gereinigt und im Burgenland bei einem Anwesen von K. abgestellt worden. Auf dem Armaturenbrett des Wagens fanden später Ermittler die biologische Spur des Musikers.

Der Musiker habe bis zum November 2016 falsche Fährten gelegt, führte die Staatsanwältin weiter aus. Zudem seien von einem der beiden Handys des Verstorbenen nach der Tat zwei SMS verschickt worden. Eine Nachricht sei an einen Bekannten von K. gegangen, der mit dem Text „ich bin auf geheimer Mission“, nichts anfangen habe können und stutzig geworden sei. Die zweite Nachricht habe der Erstangeklagte an sich selbst gerichtet.

Die Staatsanwältin zitierte als Beweis für den Tatvorsatz auch aus einem Brief, den der bereits inhaftierte Musiker durch einen Mithäftling aus dem Gefängnis schmuggeln wollte. Darin schrieb der Beschuldigte an seine Freundin, „mein größtes Ziel war es, dich da rauszuhalten.......es war falsch was wir gemacht haben, jetzt müssen wir schauen, dass wir da raus kommen.....“

Genau an diesem Punkt hakte Verteidiger Franz Essl ein. „Er wollte seine Freunde da raushalten“, doch schließlich habe den Musiker das schlechte Gewissen geplagt und er machte Angaben vor der Polizei. Er sei es auch gewesen, der den Fundort der Leiche bekannt gab. Die Ex-Freundin sei auch nicht „die schöne Unschuldige“ gewesen. Sie habe dem Musiker, als er bereits im Gefängnis war, die Liebe nur vorgespielt, obwohl sie schon einen anderen Freund gehabt hätte. „So was macht man, wenn man will, dass er einem gewogen bleibt. Weil man weiß, der weiß viel über mich“, sagte Essl.

Die Google-Recherchen im Internet über das Schlafmittel würden zudem zeigen, dass nur ein Raub geplant gewesen sei, meinte Essl. Denn es sei danach gefragt worden, „wie kann man jemanden ohnmächtig machen, ohne ihn zu verletzen“. Ansonsten hätte man K. „ja betrunken in seinen Schwimmteich werfen können“, sagte Essl, das wäre viel einfacher gewesen.

Der Verteidiger bezeichnete das Gerichtsgutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner als „fehlerhaft“. Sie habe nicht auf die Befunde von Psychiatern und Psychologen Bezug genommen, die den Musiker vor der Tat wegen dessen ADHS-Leidens behandelten. Einem Privatgutachten des Psychiaters Reinhard Haller zufolge leide der Musiker nicht an einer Geisteskrankheit, „er ist nicht gefährlich und gehört auch nicht, wie die Staatsanwaltschaft beantragt hat, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“, betonte Essl.

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