Betagtes Opfer:

Fremde Bankomatkarte für Besuche im Casino genutzt

Oberösterreich
11.04.2018 08:00

„Ich habe ihn wie einen Sohn behandelt“, sagt das Opfer (82). Der Angeklagte hat es ihm nicht gedankt, sondern vom Konto des betagten und gehbehinderten Mannes 3050 Euro für Casinobesuche behoben.

Der Kosovare zeigt wenig Reue. Er habe seinem Vermieter bei Haus- und Gartenarbeiten geholfen und sei auch für ihn einkaufen gegangen, erklärt der 45-Jährige beim Prozess vor dem Linzer Richter Oliver Schoßwohl. Insgesamt 36 verdächtige Behebungen vom Konto des Mühlviertlers sind in der Anklageschrift angeführt. Der dort aufgelistete Schaden beträgt 20.650  Euro.

Opfer kann sich nicht mehr erinnern
Doch so genau kann sich der gehbehinderte Mann nach zwei Jahren nicht mehr erinnern. Auch Tochter und Ex-Frau hatten Zugang zum Konto und manche Behebung seines Mieters waren abgesprochen. „Ich habe ihm auch immer wieder Geld für seine Kinder gegeben.“ Der Richter macht sich offensichtlich Sorgen um den Mann: „Glauben Sie, dass Sie bei ihren geschäftlichen Angelegenheiten Hilfe benötigen?“

„Er ist mir nichts mehr schuldig“
Der Angeklagte beteuert, dass er sich nur für zehn Casinobesuche unerlaubt Geld behoben hat. Insgesamt 3050 Euro. Das Gegenteil war ihm beim Prozess in Linz nicht nachzuweisen. Und das  Opfer sagt sogar: „Er ist mir nichts mehr schuldig.“ Staatsanwalt Paul Tumfart: „Ob es zu Rückzahlungen gekommen ist, dahinter steht wohl ein großes Fragezeichen.“ Als besonders erschwerend verurteilte der Ankläger, dass „die Hilflosigkeit des Opfers ausgenützt wurde“.

Sechs Monate bedingt
Das Urteil: sechs Monate bedingt und 1200 Euro unbedingte Geldstrafe wegen Einbruchsdiebstahls. Als solchen wertet nämlich der Oberste Gerichtshof seit 2016 Behebungen mit einer widerrechtlich erlangten Bankomatkarte.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

Anmerkung der Redaktion: Wir haben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Bericht über das umsichtig von Richter Dr. Oliver Schoßwohl geführte Verfahren ursprünglich dessen Bildnis veröffentlicht. Falls es durch diese Bildnisveröffentlichung zu etwaigen Missverständnissen gekommen ist, bedauern wir dies.

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