Riesenschock für eine Türkin: Nachdem ihr bei einer falschen Diagnose gesagt wurde, dass sie Zwillinge bekommen wird, brachte sie nur ein Kind zur Welt. Jetzt steht ihr Entschädigung zu. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. Die Türkei muss der Frau nun 5000 Euro zahlen.
Die Aufklärung des Falles habe zu lange gedauert, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit sei auf prozessualer Ebene das Recht der Frau auf Achtung des Familienlebens verletzt worden.
Klage wegen angeblicher Entführung
Bei der Klägerin wurde im Jahr 1997 in drei türkischen Krankenhäusern eine Schwangerschaft mit Zwillingen festgestellt. Bei der Kaiserschnittgeburt kam jedoch nur ein Kind zur Welt. Die Frau klagte das Personal der Geburtsklinik wegen angeblicher Entführung des zweiten Zwillings. Das Strafverfahren wurde jedoch eingestellt.
Fehldiagnose „wegen Übergewicht“
Erst 2010 bekam die Frau über den Weg des Verwaltungsrechts eine Entschädigung von 2575 Euro - wegen der Diagnosefehler, die das Klinikpersonal unter anderem mit dem Übergewicht der Frau erklärte.
Zwar hält das Straßburger Gericht den Verdacht einer Kindesentführung für ungerechtfertigt. Die Richter betonten aber, dass die Verfahrensdauer von fast zwölf Jahren nicht angemessen sei. Gerade bei möglichen Behandlungsfehlern sei eine schnelle Aufklärung wichtig für die Sicherheit der Patienten.
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